04.07.2019 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 7...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 04.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 05-01-19
„Die Gemeindevertretung erlässt die 7. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Alt Krenzlin vom 14.05.2007 in der Fassung des vorliegenden 3. Entwurfes (Stand
18.06.2019) mit folgenden Änderungen:
1.Punkt 1 zur Änderung des § 9 (Entschädigung), Abs. 6 wird wie folgt gefasst:
1.§ 9 (Entschädigung) Abs. 6 wird wie folgt geändert:
(6)Entsprechend § 32 Abs. 1 d in Verbindung mit § 25 Abs. 2 des Gesetzes über
den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren
für Mecklenburg/Vorpommern vom 03.05.2002 sowie der Verordnung über die
Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtliche Tätigen
der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in M-V vom 28.11.2013, werden monatliche Aufwandsentschädigungen an
an den Gemeindewehrführer in Höhe von 150 €,
und an deren Stellvertreter in Höhe von 75 € ,
an den Jugendfeuerwehrwart in Höhe von 75 € gezahlt.
Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Funktionsinhabers keine Aufwandsentschädigung in Höhe des regulären Amtsinhabers gezahlt.
Inhaber von Doppelfunktionen erhalten den Entschädigungssatz der einen Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die zweite Funktion. Als erste
Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung gewährt wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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