26.06.2019 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warlow
- Datum:
- Mi., 26.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 02-01-19
“ Es wird festgestellt: Andreas Pohlmann
geb. am 18.04.1972
wh.: Lindenallee 36 in 19288 Warlow
1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Warlow (Wahl vom 26.06.2019)
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Andreas Pohlmann von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr.: 03-01-19
“ Es wird festgestellt: Manfred Baum
geb. am 17.11.1965
wh.: Parkstraße 12 in 19288Warlow
2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Warlow (Wahl vom 26.06.2019)
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Manfred Baum von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Durch den Bürgermeister, Herrn Zimmermann, wurde die Ernennung des 1. und 2. stellv. Bürgermeisters zu Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunden durchgeführt. Über die Vereidigungen wurden Vereidigungsniederschriften angefertigt.
