23.06.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 2...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schmidt wies darauf hin, dass aktuell keine Glückwünsche/Besuche bei Altersjubilare zum 70. und 75. Geburtstags erfolgten. Erst ab dem 80. Geburtstag wurden Glückwünsche übermittelt. Die Gemeindevertretung verständigte sich dahingehend, dass die Gratulation der Gemeinde zum 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag zu jedem weiteren Geburtstag erfolgt.

Sollte Frau Meyer-Kropp einen Geburtstag nicht persönlich wahrnehmen können würde sie befürworten, dass unter den Gemeindevertretern eine kurze Abstimmung erfolgt, wer die Übermittlung der Glückwünsche in Vertretung wahrnehmen kann.

 

Im Zuge der 2. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Alt Krenzlin stellte Frau Meyer-Kropp den sogenannten „FIN-Beutel“ vor. FIN steht für Familen-Informations-Netzwerk. Nach Rücksprache mit Frau Becker vom Amt Ludwigslust-Land kann dieser kostenlos beim Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Jugend bestellt und den Eltern nach Geburt des Kindes übergeben werden. Der Beutel beinhaltet Infobroschüren, Ratgeber, einen Schnuller, etc. Die Gemeinde Alt Krenzlin könnte auch zusätzlich ein Präsent zu überreichen.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 55-08-20

Die Gemeinde Alt Krenzlin beteiligt sich an der Aktion „Familen-Informations-Netzwerk“

und übergibt an die Familien mit neugeborenen Kindern den „FIN- Beutel“.

Zusätzlich wird ein Präsent, z.B. in Form eines Gutscheines, in Höhe von 35,00 €

übergeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Beschluss-Nr.: 56-08-20

 Die Gemeindevertretung erlässt die 2. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von

 Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Alt Krenzlin               vom   04.10.2010 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand               10.06.2020) mit folgenden Ergänzungen / Änderungen

 1. Artikel 1, Punkt 1 wird wie folgt gefasst:

 

12. Alters- und Ehejubiläen, Geburt eines Kindes

 

 1. Im Namen der Gemeinde Alt Krenzlin erhalten eine Glückwunschkarte in der Gemeinde

 Alt Krenzlin wohnende

       a)  Ehepaare aus Anlass ihres 50., 60., 65., 70., sowie 75. Hochzeitstages

       b)  Altersjubilare mit Vollendung des 80., 85., 90. und danach jedes weiteren                                           Lebensjahres

 c) Geburt eines Kindes

 Diese Festlegung gilt, soweit durch die Jubilare bzw. Eltern des Kindes keine

 Übermittlungssperre gemäß § 50, Abs. 5 Bundesmeldegesetz erteilt wurde, bzw. dem

 Amt Ludwigslust-Land keine ablehnende Erklärung zur Bekanntgabe des Alters-

 und/oder Ehejubiläums vorliegt.

 

2. Bei einem o.g. Anlass wird neben der Glückwunschkarte ein Präsent durch den

 Bürgermeister oder einer von ihm beauftragte Person in folgendem Wert überreicht:

      a)  Ehejubiläen:           70,00 EURO.

   b) Geburtstage:           35,00 EURO.

       c)  Geburt des Kindes 35,00 EURO.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage