23.06.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marko Dörrwandt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidt wies darauf hin, dass aktuell keine Glückwünsche/Besuche bei Altersjubilare zum 70. und 75. Geburtstags erfolgten. Erst ab dem 80. Geburtstag wurden Glückwünsche übermittelt. Die Gemeindevertretung verständigte sich dahingehend, dass die Gratulation der Gemeinde zum 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag zu jedem weiteren Geburtstag erfolgt.
Sollte Frau Meyer-Kropp einen Geburtstag nicht persönlich wahrnehmen können würde sie befürworten, dass unter den Gemeindevertretern eine kurze Abstimmung erfolgt, wer die Übermittlung der Glückwünsche in Vertretung wahrnehmen kann.
Im Zuge der 2. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Alt Krenzlin stellte Frau Meyer-Kropp den sogenannten „FIN-Beutel“ vor. FIN steht für Familen-Informations-Netzwerk. Nach Rücksprache mit Frau Becker vom Amt Ludwigslust-Land kann dieser kostenlos beim Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Jugend bestellt und den Eltern nach Geburt des Kindes übergeben werden. Der Beutel beinhaltet Infobroschüren, Ratgeber, einen Schnuller, etc. Die Gemeinde Alt Krenzlin könnte auch zusätzlich ein Präsent zu überreichen.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 55-08-20
Die Gemeinde Alt Krenzlin beteiligt sich an der Aktion „Familen-Informations-Netzwerk“
und übergibt an die Familien mit neugeborenen Kindern den „FIN- Beutel“.
Zusätzlich wird ein Präsent, z.B. in Form eines Gutscheines, in Höhe von 35,00 €
übergeben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: |
9 |
davon anwesend: |
9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Mitglieder: |
- |
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
- |
Stimmenthaltungen: |
- |
Beschluss-Nr.: 56-08-20
“ Die Gemeindevertretung erlässt die 2. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Alt Krenzlin vom 04.10.2010 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 10.06.2020) mit folgenden Ergänzungen / Änderungen
1. Artikel 1, Punkt 1 wird wie folgt gefasst:
12. Alters- und Ehejubiläen, Geburt eines Kindes
1. Im Namen der Gemeinde Alt Krenzlin erhalten eine Glückwunschkarte in der Gemeinde
Alt Krenzlin wohnende
a) Ehepaare aus Anlass ihres 50., 60., 65., 70., sowie 75. Hochzeitstages
b) Altersjubilare mit Vollendung des 80., 85., 90. und danach jedes weiteren Lebensjahres
c) Geburt eines Kindes
Diese Festlegung gilt, soweit durch die Jubilare bzw. Eltern des Kindes keine
Übermittlungssperre gemäß § 50, Abs. 5 Bundesmeldegesetz erteilt wurde, bzw. dem
Amt Ludwigslust-Land keine ablehnende Erklärung zur Bekanntgabe des Alters-
und/oder Ehejubiläums vorliegt.
2. Bei einem o.g. Anlass wird neben der Glückwunschkarte ein Präsent durch den
Bürgermeister oder einer von ihm beauftragte Person in folgendem Wert überreicht:
a) Ehejubiläen: 70,00 EURO.
b) Geburtstage: 35,00 EURO.
c) Geburt des Kindes 35,00 EURO.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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