23.06.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 6...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In allgemeiner Diskussion wurden Änderungen festgelegt. Die nichttechnischen Räume der Freiwilligen Feuerwehren sollen generell nicht privat genutzt werden. Dies findet auch die Zustimmung der Feuerwehr (Sicherung der Einsatzbereitschaft).

Die Änderungen sollen ebenfalls in den Formularen der Nutzungsverträge aufgenommen werden. Die Energie- und Heizungspauschalen sollen eventuell später, nach Prüfung der

Verbrauchsabrechnungen, angepasst werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 32-07-20

 Die Gemeindevertretung erlässt die 6. Änderung der Benutzungsordnung für

gemeindliche Einrichtungen der Gemeinde Lüblow vom 26. Februar 2003 in der Fassung

des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 30.04.2020 mit folgenden Änderungen:

     1.Artikel 1, Nr. 1, Punkt 1 (Allgemeines), Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

(1)Die Räume des Multifunktionellen Zentrums, Dorfplatz 10, der Sportplatz und                                           der Container               auf dem Sportplatz in Lüblow sowie der Gemeinderaum in

Neu Lüblow dienen in erster Linie der Durchführung von gemeindlichen

Veranstaltungen.

 

     2.Artikel 1, Nr. 2, Punkt 5 (Benutzungsentgelt) wird wie folgt geändert:

a)in Absatz 5 wird der Betrag von 50,00 EUR auf 75,00 EUR / Veranstaltung               geändert

    b)Nr. 6 (Vermietung der nichttechnischen Räume der Freiwilligen Feuerwehr)               Lüblow) wird gestrichen

c)Die Nummerierung der nachfolgenden Punkte verschiebt sich entsprechend.

 

    3.Artikel 2 (Inkrafttreten) wird wie folgt gefasst:

Die Ordnung tritt am 01. Juli 2020 in Kraft."

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage