10.03.2020 - 11 Informationen und Beratung zu den Impfpflichten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Höfs: Der Leiter der Kindertagesstätte prüft den Impfstatus bereits bei Neuaufnahmen. Für die bereits in der Einrichtung aufgenommenen Kinder muss der Impfstatus noch abgefragt werden.

 

Herr Linford: Impfausweis sollte im Original vorgelegt werden. Die Vorlage von Kopien des Impfausweises ist nicht sinnvoll.

 

Stellv. Bgm.: Vorgehensweise zur Vorlage des Impfausweises im Original sollte an alle

betreffenden Einrichtungen der Gemeinde übermittelt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage