05.11.2019 - 13 Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.:

Die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Göhlen mit dem Ortsteil Leussow werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

(Grundsteuer A)auf 307 v. H.

für die Grundstückeauf 396 v.H.

(Grundsteuer B).

 

2. für die Gewerbesteuerauf 348 v.H.

    der Steuermessbeträge.

 

Die Beschlussfassung ist beim Erlass der Haushaltssatzung 2020 zu berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

11

davon anwesend:

11

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=903&TOLFDNR=13143&selfaction=print