05.11.2019 - 9 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 0..-02-19

  Es wird festgestellt: Herr Jens Lüdtke

                                                            geb. am 02.10.1984

                                                            wh.: Kavelmoor 4 in 19288 Leussow

1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Göhlen (Wahl vom 05.11.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

 entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

11

davon anwesend:

11

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Jens Lüdtke von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Beschluss-Nr.: 0..-02-19

 Es wird festgestellt: Herr Christoph Hansen                 

                                                            geb. am 29.05.1991

                                                            wh.: Hauptstraße 40 in 19288 Göhlen                         

2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Göhlen (Wahl vom 05.11.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

11

davon anwesend:

11

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Christoph Hansen von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurde durch den Bürgermeister Herrn Helmut Seyer die Ernennung des 1. und 2. stellv. Bürgermeisters zu Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde vorgenommen.

Über die Vereidigungen wurde je eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

 

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