05.11.2019 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten s...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Göhlen
- Datum:
- Di., 05.11.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: ..-02-19
“ Es wird festgestellt: Herr Helmut Seyer
geb. am 28.06.1953
wh.: Zielitzer Weg 2
19288 Göhlen
Bürgermeister der Gemeinde Göhlen (Wahl vom 29.09.2019)
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt. „
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 11 |
davon anwesend: | 11 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Helmut Seyer von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurde durch Herrn Detlef Hinnerichs, in seiner Funktion als bisheriger 1. stellv. Bürgermeister, die Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde vorgenommen. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.
Herr Dr. Hinrichs verpflichtete den Bürgermeister per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und übergab ihm einen Ordner mit den Satzungen der Gemeinde.
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