17.10.2019 - 2 Informationen zur Bewirtschaftung von landwirts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 17.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Olenik ist seit dem 01.04.2019 als Bereichsleiter Pflanzenproduktion zuständig für die Agrarproduktion Krenzlin e.G. Er stellte kurz den Betrieb vor.
Durch großräumige Flächenbewirtschaftung wurden in den letzten 40 - 50 Jahren Wege
geändert. Zum Teil sind Wege zu Ackerland umgenutzt worden, einige Wege wurden verlegt bzw. neu geschaffen.
Durch die Flurneuordnung wurde der jetzige Bestand bestätigt und übernommen.
Durch landwirtschaftliche Fahrzeuge der Agrarproduktion Krenzlin e.G sollte es nicht zum Überflügen von Grenzen kommen. Die tatsächlichen Grenzen können durchaus von den durch örtliche Gegebenheiten wahrgenommene Grenzen abweichen.
Alle Fahrzeuge und Traktoren sind mit Tablet und entsprechender Software ausgerüstet.
Für den Fahrzeugführer sind so Grenzverläufe ersichtlich. Die Fahrzeugführer werden über die Software durch ein entsprechendes Signal informiert.
Sollten dennoch Meinungsverschiedenheiten bestehen, können die Grundstückseigentümer gern anrufen. Die über das Tablet erfasste Daten der Fahrzeuge werden für sechs Wochen
gespeichert. So können die Arbeiten zurückverfolgt werden. Wenn eine Überarbeitung der Grenzen erfolgt, wird eine Meldung an den Fahrzeugführer und an das Büro gegeben. Die Arbeiten werden immer dokumentiert.
Über die Agrarproduktion Krenzlin e.G kann auch zu bestimmten Zeiten das Freischneiden des Lichtraumprofiles der Wege und auch eine Instandsetzung erfolgen.
Herr Müller-Dannehl, OT Loosen: Auf landwirtschaftlichen Flächen von Loosen in
Richtung Belsch wurden Bohrbrunnen für eine Bewässerung der Flächen errichtet. Wird die Entnahme von Grundwasser kontrolliert?
Herr Olenik: Für die Bohrbrunnen waren mehrere Gutachten und Genehmigungen erforderlich. Es erfolgt eine begrenzte Entnahme von Grundwasser. Aus dem Oberleiter darf kein Grundwasser gezogen werden. Die Brunnen fördern aus einer Tiefe von ca. 84 m.
Erst aus den tiefer liegenden Schichten darf Grundwasser gezogen werden.
Die Grundwasserstände werden regelmäßig an jedem Brunnen von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim kontrolliert. Für die Anlagen sind wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich.
Die Agrarproduktion Krenzlin e.G. ist an einer sinnvollen Flächenbewirtschaftung interessiert. Gesunde Fruchtfolgen müssen eingehalten werden. Mit Zwischenfrüchten wird Winderosion verhindert. Es erfolgt das Anlegen von Grünstreifen und Blühwiesen.
Frau Meyer-Kropp dankte Herrn Olenik für die Ausführungen.