15.10.2019 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur nachträgliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüblow
- Datum:
- Di., 15.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 18-03-19
- Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters wird hiermit
nachträglich gebilligt:
‚Der Auftrag für die Herstellung des Entwässerungskanals im Prankenweg wird auf Grundlage des Angebots vom 06.09.2019 in Höhe von 1.948,38 € brutto an die Firma Tief- und Straßenbau Schwerin GmbH, Werner-von-
Siemens-Straße 10 in 19069 Schwerin vergeben.‘
2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.
3.Zur Finanzierung der vorliegenden Rechnung 2019T-0150 vom 23.09.2019 der Fa.
Tief- und Straßenbau Schwerin GmbH wird überplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen im PSK 54100.52338 000 (Gemeindestraßen/Unterhaltung) in Höhe von 2.328,47 € zugestimmt.
4.Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus Mehrerträgen/ - einzahlungen im PSK 61100.401300 (Steuern/Gewerbesteuer).