10.09.2019 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 10.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
- Herr Michael Kreyser:
Warum wurde die Ausnahmegenehmigung für eine Auflastung des anzuschaffenden TSF-W für die FF Fahrbinde nicht erteilt und welche Möglichkeiten gibt es, diese doch noch zu erlangen?
Frau Arndt (Protokoll): Die Begründung des LPBK besagt, dass eine Auflastung nicht notwendig ist. Ein Fahrzeug nach DIN mit 7,5 t ist ausreichend. Es gibt für eine Auflastung keinen triftigen Grund. Nach Ansicht des LPBK soll das Fahrzeug nur aufgelastet werden wegen des besseren Aussehens (Verhältnis Größe Fahrgestell zur Beladung). Für einen Widerspruch besteht keine Aussicht auf Erfolg.
Herr Linford bemerkte dazu, dass ein TSF-W für die FF Fahrbinde eigentlich gar nicht das richtige Fahrzeug wäre. Durch die überörtlichen Einsätze und die auf den Autobahnen müsste normalerweise ein größeres Fahrzeug angeschafft werden.
Herr Michael Kreyser:
Wie weit ist die Bearbeitung der Brandschutzbedarfspläne?
Frau Arndt: Am heutigen Vormittag fand ein Termin mit der Fa. WW Brandschutz, Herrn Werner, sowie den Ämtern Hagenow-Land, Boizenburg und Stralendorf statt, die die gleichen Probleme mit der Erarbeitung der Pläne durch die Fa. WW Brandschutz haben. Dabei wurden sämtliche Mängel der vorgelegten Pläne offengelegt und eine umgehende Korrektur gefordert. Herr Werner hat dieses zugesichert.
Herr Hoff kann sich damit nicht einverstanden erklären. Hier müsste man einen konkreten Termin setzen für die Erledigung und für die nicht korrekte Erarbeitung der Pläne sollte man am Preis etwas ändern.
Frau Birgit Müller (Sportverein):
Der Neubau der Sporthalle zieht sich nun schon über mehrere Jahre hin; eine Förderung ist wieder nicht in Sicht für das kommende Jahr. Man sollte hier mehr an die Öffentlichkeit gehen (z.B. Fernsehsender).
Herr Hoff befürwortet das. Aus seiner Sicht kommt hier zu wenig Druck aus dem Amt. Es müsste einer in die Hand nehmen und sich intensiv kümmern und nicht jeder einzelne Gemeindevertreter.
Herr Scharlaug wies darauf hin, dass nun schon mehrere Parteien mit einbezogen wurden. Es ist ein Hin und Her, immer neue Argumente und Forderungen von Seiten des Fördermittelgebers werden vorgebracht.
Frau Grit Schumacher:
In Sachen Windkraft kommt ihr zu wenig Engagement von der neuen Gemeindevertretung. Die alte GV war gegen den Bau von so vielen Windkrafträdern in Kraak. Nach reger Diskussion über dieses Thema schlug sie vor, einmal jemanden vom Energieministerium in die Gemeinde zu einem Gespräch einzuladen.
Herr Scharlaug hat grundsätzlich nichts gegen ein solches Gespräch. Die GV ist nach dem negativen Votum der Gemeinde gegen die Aufstellung einer Vielzahl solcher Windkrafträder gestellt. 2016 hatte die GV sich dazu nach der Einwohnerversammlung in Kraak positioniert.
Er erklärte sich bereit, mit Frau Schumacher einen gemeinsamen Gesprächstermin mit der Bürgermeisterin der Stadt Crivitz, Frau Busch-Gramm, zu vereinbaren.
Herr Hoff schlug vor, die Klage lange hinauszuzögern und zu hoffen, dass das Vorhaben irgendwann politisch nicht mehr gewollt ist.
Herr Linford meinte, die GV positioniert sich seit langem in dem Verfahren, aber
irgendwann ist die Kompetenz der Gemeinde erschöpft. Die Gemeinde kann sich
eine Klage gar nicht leisten, schon aus Kostengründen nicht.
Herr Worreschk wies darauf hin, dass die Gemeinde gar nicht klagen kann.
Herr Linford wies darauf hin, dass die Gemeindevertreter im Interesse der Gemeinde tätig sind und nicht die privaten Interessen einzelner Bürger vertreten.
Herr Hoff vertritt die Meinung, dass man als Gemeinde nicht auf einer Seite Förderungen für die Turnhalle haben möchte und auf der anderen Seite gegen die Windkraft klagen kann.
Herr Scharlaug bekräftigte, dass die Gemeinde sich immer wieder gegen das WEG positionierte und ständig neue Argumente vorgetragen hat.
Frau Grit Schumacher:
Sie hat festgestellt, dass die Lange Dorfstraße in Kraak lt. Bebauungsplan nicht zum Innenbereich gehört.
Herr Hoff entgegnete, dass im Außenbereich keine Bebauung vorhanden ist, also muss die Lange Dorfstraße zum Innenbereich gehören.
Nach kurzer Diskussion konnte festgestellt werden, dass Frau Schumacher keinen aktuellen Plan hatte. Die Straße gehört zum Innenbereich.