05.09.2019 - 7 Sonstiges

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Wortprotokoll

 

a)Herr Schmidt fragte an, ob der ZkWAL auf die Anfrage zur Sicherung der Trinkwasserversorgung des Alten- und Pflegeheimes und der Kita im Falle eine Havarie, wie am 03.07.2019 in Alt Krenzlin, geantwortet hat.

 

Bgm.: Die Gemeinde hat eine Antwort erhalten. Die Havarie ergab sich unabhängig von den damals stattfindenden Bauarbeiten an der neuen Trinkwasserleitung, insofern war sie auch nicht vorhersehbar. Dem Alten- und Pflegeheim wurde ein Wasserwagen zur Verfügung

gestellt.

 

b)Weiterhin fragte Herr Schmidt an, ob bereits eine Regulierung der Schäden im

Bereich der Gartenstraße / Waldstraße in Alt Krenzlin erfolgt ist.

 

Bgm.: Die Schäden wurden von einem Fahrzeug verursacht, das eine Lieferung in die

Waldstraße in Krenzliner Hütte hatte. Die Bezeichnung Waldstraße ist in der Gemeinde

Alt Krenzlin zweimal vergeben. Der Fahrzeugführer wollte in die Waldstraße in Alt Krenzlin einfahren. Der Schaden wird nach der Ernte durch die örtliche Agrargenossenschaft

beseitigt. Es sollte zudem ein Schild „Sackgasse“ aufgestellt werden.

 

c)Herr Schmidt fragte nach dem Stand der Ersatzbeschaffung von Geschirr für die Dorfgemeinschaftshäuser Alt Krenzlin und Loosen.

 

Bgm.: Für die Dorfgemeinschaftshäuser Alt Krenzlin und Loosen hat es eine Bestandsaufnahme gegeben. Frau Mona Schmidt wird sich um die Ersatzbeschaffung kümmern.

 

Herr Model äußerte, dass das Dorfgemeinschaftshaus in Klein Krams noch keine Ausstattung mit einheitlichem Geschirr erhalten hat und dies bei der Planung für 2020 berücksichtigt werden sollte.

 

d) Herr Neffe fragte nach dem Ergebnis der vorgeschlagenen Mietminderung für die Mieterin im Gebäude Lindenstraße 9 in Neu Krenzlin aufgrund von Schäden am Dach.

Bgm.: Die Global-Hausverwaltung hat 10 % Mietminderung ab 01.09.2019 angeboten.

Dies wurde von Seiten der Gemeindevertretung als zu gering angesehen. Vorgeschlagen wurden 30 % Mietminderung.

 

In Bezug auf die Ablehnung der Finanzierung der Dachsanierung für das Dorfgemeinschaftshaus durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde schlug Herr Neffe vor, Vertreter der Parteien und des Landtages einzuladen um auf das Problem hinzuweisen.

Die Dachsanierung muss für das nächste Jahr oberste Priorität haben.

 

 

 

 

e)Herr Neffe wies darauf hin, dass in der Waldfläche neben dem Friedhof in Neu

Krenzlin bei einem Unwetter vor zwei Jahren erheblicher Windbruch entstanden ist und der Waldeigentümer bisher keine Beräumung vorgenommen hat. Hier besteht die Gefahr für einen Befall durch den Borkenkäfer. Das würde auch zu Schäden in benachbarten

Waldstücken führen.

 

Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt, den Eigentümer der Waldfläche zur Beseitigung des Windbruchs aufzufordern. Hierzu ist Rücksprache mit Herrn Neffe zu halten.

 

f)Weiterhin wies Herr Neffe darauf hin, dass ihm während der Bauberatungen zur Straßenbeleuchtung in Loosen aufgefallen ist, dass die Linden vor der ehem. Gaststätte in der Schulstraße weit in den Verkehrsraum ragen.

 

Bgm.: Mitarbeiter des Amtes waren bereits vor Ort. Der Grundstückseigentümer wurde

bereits zum Rückschnitt der Bäume aufgefordert. Ebenso ein Grundstückseigentümer in der Straße Zum Forsthaus in Loosen.

 

g)Herr Neffe informierte darüber, dass Leuchtmittel in Straßenlampen im OT Neu Krenzlin defekt sind: Lerchenstraße 8 (Fam. Beathke), Bushaltestelle in der Langen Straße,

Lange Straße 8 (Fam. Frost) und Lindenstraße 6 (Fam. Neffe).

 

Es sollte im Zuge der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Krenzliner Hütte und Loosen in Neu Krenzlin in Richtung des Grundstücks Pappelweg 5 (Herr Franz) eine Straßenlampe aufgestellt werden. In dem Bereich gibt es bisher keine Straßenbeleuchtung.

Bgm.: Sie wird dies auf der Bauberatung ansprechen.

 

h)Herr Neffe stellte fest, dass in dem kleinen gemeindeeigenen Waldstück gegenüber dem Grundstück Lange Straße 5 (Fam. Lüth) ein angebrochener trockener Ast in Richtung L04 hängt. Ebenso befindet sich Totholz an einer Eiche am Grundstück Lange Straße 7.

 

i) Herr Schmidt fragte nach dem Unfall des MTW der Gemeindefeuerwehr am 28.08.2019.

Bgm.:  Auf der Einsatzfahrt am 28.08.2019 fuhr das Fahrzeug der Gemeindefeuerwehr

gegen 18:00 Uhr aus Richtung Krenzliner Hütte kommend in die Schulstraße. Aus Richtung Am Dorfteich kam ein Fahrzeug in Richtung Leussower Straße. Dabei kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge.

Die Reparatur des MTW wurde geschätzt auf ca. 8.000 €. Der Kommunale Schadenausgleich tritt nicht ein, weil für das Fahrzeug nur eine Teilkaskoversicherung besteht. Das Fahrzeug ist Baujahr 1998.

 

Herr Schmidt: Die Gemeinde hatte im Frühjahr einen Antrag an das Innenministerium M-V für einen MTW gestellt. Gibt es darauf eine Antwort?

Bgm.: Es liegt mit Datum vom 13.08.2019 eine Antwort vor. Der Bedarf wurde anerkannt.

Zurzeit stehen keine Fahrzeuge zur Verfügung.

 

Gegenüber dem Innenministerium soll nochmals auf die Dringlichkeit hingewiesen werden.

 

Die Bürgermeisterin informierte darüber, dass sie ein Angebot der FFw Boltenhagen für den Erwerb des dortigen FFw-Fahrzeuges hat: LFW 16-12 Bj 1991.

 

Es wurde sich darauf verständigt, dort eine Preisabfrage zu tätigen und einen Erwerb in

Erwägung zu ziehen.

 

j)Herr Zeisler beantragte für eine der nächsten GV-Sitzungen einen Bericht des

Gemeindewehrführers. Weiterhin sollten Kostenangebote für die Dachinstandsetzung des DGH Neu Krenzlin eingeholt werden.

 

 

 

k)Frau Schmidt informiert über Schäden an der Straße Am Dorfteich im OT Loosen.

Sie fragte an, ob die Gemeinde sich für einen freien Eintritt der Einwohner bei der GOA Party in Menkendorf einsetzen kann. Des Weiteren wurde von Einwohnern die Frage an sie hergetragen, ob der Gemeindearbeiter den Winterdienst vor privaten Grundstücken z.B. bei Älteren Einwohnern, übernehmen kann.

 

Bgm.: Die Behebung der Straßenschäden werden bei der Haushaltsplanung 2020

berücksichtigt.

 

Herr Schmidt: Winterdienstleistungen vor privaten Grundstücken dürfen vom

Gemeindearbeiter nicht übernommen werden. Die Gemeinde würde damit wirtschaftlich

tätig sein und in den privaten Wettbewerb eingreifen.

 

l) Herr Schmidt: in der Gemarkung Klein Krams (am Hegen) wurden wieder Ackerflächen bis an den Wegrand gepflügt.

 

Bgm.: Es hat hierzu Gespräche mit dem Geschäftsführer der örtlichen Agrargenossenschaft gegeben. Es sollte noch eine Ortsbegehung stattfinden, offensichtlich ist dies nicht erfolgt. Sie wird dies nochmals ansprechen.