20.08.2019 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Antrag auf Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

In allgemeiner Diskussion wurde festgestellt, dass das Einvernehmen mit Verweis auf die bisherigen Stellungnahmen zur Planung nicht erteilt werden solle. Ein weiterer Grund ist die ausgewiesene Schall-Belastung für die Bürger des Ortsteils Neu Lüblow.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 10-02-19

Nach Prüfung der Unterlagen wird zum Bauantrag vom 07.05.2018 mit dem Aktenzeichen: StALU WM-51-4557-5712.0.1.6.2V-76156 der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG (Bauherrenanschrift: Am Sportplatz 3 in 19288 Wöbbelin) für das Vorhaben in Wöbbelin (Gemarkung Wöbbelin, Flur 4, Flurstücke 132/3 und 132/1) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Von Seiten der Gemeinde Lüblow werden nachfolgende Anregungen und Bedenken zum oben genannten Antrag der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG geäußert.

 

Begründung:

-es wird auf die bisherigen Stellungnahmen der Gemeinde Lüblow zur Planung

verwiesen (Beschluss-Nr. 78-19-17 vom 17.01.2017)

- die Schallbelastung ist für die Einwohner von Neu Lüblow ausgewiesen, für Wöbbelin

nicht.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage