13.08.2019 - 8 Ernennung des 2. Stellvertreter des Bürgermeist...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 13.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.:08-02-19
Es wird festgestellt: Herr Michael Worreschk
geb. am 28.09.1970
wh.: Kraaker Straße 9 in 19077 Rastow
2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Rastow (Wahl vom 13.08.2019)
1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 13 |
davon anwesend: | 13 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | 1 |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Michael Worreschk von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Im Anschluss wurde durch den Bürgermeister, Herrn Egbert Scharlaug, die Ernennung des 2. stellv. Bürgermeisters zum Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Herr Scharlaug nahm die Vereidigung vor. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.
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