04.07.2019 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Antrag der Bürgermeisterin erfolgte die Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 02-01-19

  Es wird festgestellt: Herr Frank Model

geb. am 10.03.1952

                                                            wh.: Lindenstraße 2 in 19288 Klein Krams

1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 04.07.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

 entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Model von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Beschluss-Nr.: 03-01-19

 Es wird festgestellt: Frau Mona Schmidt

geb. am 29.10.1969

                                                            wh.: Am Dorfteich 1 in 19288 Loosen

2. stellv. Bürgermeisterin der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 04.07.2019)

 

 

          1.ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

 entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Frau Schmidt von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurde durch Frau Meyer-Kropp die Ernennung des

1. stellv. Bürgermeisters und der 2. stellv. Bürgermeisterin zu Ehrenbeamten durch

Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunden vorgenommen.

Über die Vereidigung wurde jeweils eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.