04.07.2019 - 2 Ernennung der Bürgermeisterin zur Ehrenbeamtin ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Antrag von Herrn Model erfolgte die Beschlussfassung.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 01-01-2019

  Es wird festgestellt: Frau Sybilla Meyer-Kropp                  

                                               geb. am 24.06.1964

                                                            wh.: Picherweg 3

19288 Alt Krenzlin                 

Bürgermeisterin der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 26.05.2019)

 

          1.ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

 

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

 entsprechenden Erklärung ausgeräumt.  

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Frau Sybilla Meyer-Kropp von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurde durch Herrn Rainer Schmidt, in seiner Funktion als bisheriger Bürgermeister, die Ernennung der Bürgermeisterin zur Ehrenbeamtin durch

Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde vorgenommen.

Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

Herr Model verpflichtete die Bürgermeisterin per Handschlag auf die gewissenhafte

Erfüllung ihrer Pflichten und übergab ihr einen Ordner mit den Satzungen der Gemeinde.

 

 

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