04.07.2019 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 7...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 05-01-19

Die Gemeindevertretung erlässt die 7. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde

Alt Krenzlin vom 14.05.2007 in der Fassung des vorliegenden 3. Entwurfes (Stand

18.06.2019) mit folgenden Änderungen:

1.Punkt 1 zur Änderung des § 9 (Entschädigung), Abs. 6 wird wie folgt gefasst:

1.§ 9 (Entschädigung) Abs. 6 wird wie folgt geändert:

    (6)Entsprechend § 32 Abs. 1 d in Verbindung mit § 25 Abs. 2 des Gesetzes über

den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren

für Mecklenburg/Vorpommern vom 03.05.2002 sowie der Verordnung über die

Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtliche Tätigen

der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in M-V vom 28.11.2013, werden monatliche Aufwandsentschädigungen an

an den Gemeindewehrführer in Höhe von 150 €,

und an deren Stellvertreter in Höhe von 75 € ,

an den Jugendfeuerwehrwart in Höhe von 75 € gezahlt.

Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Funktionsinhabers keine Aufwandsentschädigung in Höhe des regulären Amtsinhabers gezahlt.

Inhaber von Doppelfunktionen erhalten den Entschädigungssatz der einen Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die zweite Funktion. Als erste

Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung               gewährt wird.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=843&TOLFDNR=12367&selfaction=print