26.06.2019 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgte die Beschlussfassung.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 02-01-19

  Es wird festgestellt: Andreas Pohlmann                 

                                               geb. am 18.04.1972

                                                            wh.: Lindenallee 36 in 19288 Warlow

1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Warlow (Wahl vom 26.06.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.          bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                       Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.          ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.          hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                       verstoßen,

          5.          war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

          bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

   entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

7

davon anwesend:

7

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Andreas Pohlmann von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Beschluss-Nr.: 03-01-19

 Es wird festgestellt: Manfred Baum                 

                                              geb. am 17.11.1965

                                                            wh.: Parkstraße 12 in 19288Warlow 

                        

2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Warlow (Wahl vom 26.06.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.          bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                       Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.          ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.          hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                       verstoßen,

          5.          war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

          bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

          entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

7

davon anwesend:

7

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Manfred Baum von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Durch den Bürgermeister, Herrn Zimmermann, wurde die Ernennung des 1. und 2. stellv. Bürgermeisters zu Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunden durchgeführt. Über die Vereidigungen wurden Vereidigungsniederschriften angefertigt.

 

 

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