26.06.2019 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten s...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warlow
- Datum:
- Mi., 26.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 01-01-19
“ Es wird festgestellt: Herr Rainer Zimmermann
geb. am 20.03.1956
wh.: Rosenstraße 10
19288 Warlow
Bürgermeister der Gemeinde Warlow (Wahl vom 26.05.2019)
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt. „
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde Herr Rainer Zimmermann von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Im Anschluss der Beschlussfassung wurde durch den bisherigen 1. stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Andreas Pohlmann, die Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde vorgenommen Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.
Die zweitälteste anwesende Gemeindevertreterin, Frau Ruth Langner, verpflichtete den Bürgermeister per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. | |
