25.06.2019 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Antrag der Bürgermeisterin wurde vor Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister zu Ehrenbeamten durch die Gemeindevertretung deren Eignung nach LBG M-V und Beamtenstatusgesetz geprüft und durch Beschluss festgestellt.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 02-01-19

  Es wird festgestellt: Frau Daniela Frese Ihde                 

                                                            geb. am 23.01.1976

                                                            wh.: Ludwigsluster Straße 9

in 19288 Neu Lüblow

1. stellv. Bürgermeisterin der Gemeinde Lüblow (Wahl vom 25.06.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

   5.           war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde Frau Frese-Ihde von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Beschluss-Nr.: 03-01-19

 Es wird festgestellt: Herr Joachim Lindenau

                                                            geb. am 27.10.1960

                                                            wh.: Bäckerstraße 21

in 19288 Lüblow                        

2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Lüblow (Wahl vom 25.06.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

          bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

          entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde Herr Lindenau von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen

 

 

 

Durch die Bürgermeisterin, Frau Bennühr, wurde die Ernennung der 1. stellv. rgermeisterin, Frau Frese-Ihde, sowie des 2. stellv. Bürgermeisters, Herrn Lindenau, zu Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunden durchgeführt.

Über die Vereidigungen wurden Vereidigungsniederschriften angefertigt.

 

 

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