25.06.2019 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüblow
- Datum:
- Di., 25.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 02-01-19
“ Es wird festgestellt: Frau Daniela Frese Ihde
geb. am 23.01.1976
wh.: Ludwigsluster Straße 9
in 19288 Neu Lüblow
1. stellv. Bürgermeisterin der Gemeinde Lüblow (Wahl vom 25.06.2019)
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde Frau Frese-Ihde von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr.: 03-01-19
“ Es wird festgestellt: Herr Joachim Lindenau
geb. am 27.10.1960
wh.: Bäckerstraße 21
in 19288 Lüblow
2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Lüblow (Wahl vom 25.06.2019)
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde Herr Lindenau von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen
Durch die Bürgermeisterin, Frau Bennühr, wurde die Ernennung der 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Frese-Ihde, sowie des 2. stellv. Bürgermeisters, Herrn Lindenau, zu Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunden durchgeführt. Über die Vereidigungen wurden Vereidigungsniederschriften angefertigt. | |