25.06.2019 - 2 Ernennung der Bürgermeisterin zur Ehrenbeamtin ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüblow
- Datum:
- Di., 25.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 01-01-19
“ Es wird festgestellt: Andrea Bennühr
geb. am 24.12.1969
wh.: Dorfplatz 14
19288 Lüblow
Bürgermeisterin der Gemeinde Lüblow (Wahl vom 26.05.2019)
1.ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich
Demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechts-
staatlichkeit verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde Frau Andrea Bennühr von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Durch die bisherigen 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Frese-Ihde, wurde die Ernennung der Bürgermeisterin, Frau Andrea Bennühr, zur Ehrenbeamtin durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.
Die Bürgermeisterin übernahm die Sitzungsleitung. | |