27.04.2017 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister hat in der Wiederholung der Wahlversammlung vorgebracht, dass er mit einer Wahl von Kamerad Kühl zum Ortswehrführer nicht einverstanden ist.
Das Vertrauensverhältnis ist gestört, die Bürgermeister wurde von Kamerad Kühl angelogen und über viele Angelegenheiten und Vorfälle nicht informiert.
Die eigentliche Wahl war schlecht und nicht entsprechend der Satzung vorbereitet und
mangelhaft durchgeführt. Ebenso die erforderliche Wiederholung der Wahlversammlung.
Am 26.03.2017 wurde vom Bürgermeister ein Gesprächstermin mit dem Ortswehrführer, stellv. Ortswehrführer und einigen Kameraden anberaumt, um die Zusammenarbeit
wiederherzustellen. Zu Beginn der Beratung verlief alles gut, eine Einigung war angebahnt. Dann wurden durch den Ortswehrführer wieder Vorwürfe vorgebracht und die Situation
eskalierte aufgrund des Verhaltes des Ortswehrführers.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 116-16-17
“ Es wird festgestellt: Kamerad Uwe Kühl
geb. am 14.07.1961
wh.: Hauptstraße 10
19288 Alt Krenzlin
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG nicht; damit gilt die Wahl vom 01.04.2017 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Alt Krenzlin als nicht bestätigt.
Begründung:
Kam. Kühl hat zwar die notwendigen Lehrgänge besucht, ist aber, auch aus Sicht der
Amtswehrführung, nachweislich nicht in der Lage, die Funktion in erforderlichem
Maße auszuführen, insbesondere eine ordentliche Mitgliederdatei zu führen, für die
Einsatzbereitschaft und Ausbildung der Kameraden zu sorgen, Einsatzberichte zu erstellen usw.
Die diesjährige Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters wurde sehr
schlecht vorbereitet und durchgeführt, trotzdem umfangreiche Unterstützung durch
das Amt angeboten wurde. Aufgrund der fehlerhaft durchgeführten Wahl musste
diese wiederholt werden. Auch die Durchführung dieser Wahl entsprach nicht den Anforderungen, die an einen Ortswehrführer, der die dazugehörige Ausbildung
absolviert hat, gestellt werden.
Seit Monaten wurden keine Ausbildungen oder Übungen in der Wehr mehr
durchgeführt. Seit der Einführung von Fox112 erfolgten keine Anmeldungen mehr für Lehrgänge, keine Erstellung von Einsatzberichten. Außerdem erfolgte eine extrem verspätete Zuarbeit zur Haushaltsplanung, keine Meldungen von Änderungen in der Mitgliederdatei, keine Anträge auf Auszeichnungen usw. Auf E-Mails des Amtes
Ludwigslust-Land wurde nicht geantwortet.
Die v.g. Aufgaben kann Kam. Kühl auch ohne Fox112 wahrnehmen. Die
Unterstützung der Amtswehrführung und auch der zuständigen Mitarbeiterin des
Amtes wurde ihm mehrfach angeboten.
Das LF 8 der Ortswehr musste bei der Leitstelle abgemeldet werden, weil der
Ortswehrführer sich nicht um die Reparatur gekümmert hat. Ebenso ist der
Anhänger seit langem aufgrund eines Unfalls defekt. Der TÜV war im April 2016
abgelaufen. Der Bürgermeister wurde über den Unfall und die Beschädigung des Anhängers nicht informiert.
In Bezug auf den Verbleib der Motorsäge der Ortswehr hat Kamerad Kühl den
Bürgermeister im Beisein von Zeugen belogen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
- |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | 3 |
|
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Beschluss-Nr.: 117-16-17
“ Es wird festgestellt: Kamerad Andreas Hoffmann
geb. am 26.12.1985
wh.: Hauptstraße 13
19288 Alt Krenzlin
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt
die Wahl vom 01.04.2017 zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Alt Krenzlin als bestätigt.”
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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