27.04.2017 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister hat in der Wiederholung der Wahlversammlung vorgebracht, dass er mit einer Wahl von Kamerad Kühl zum Ortswehrführer nicht einverstanden ist.

Das Vertrauensverhältnis ist gestört, die  Bürgermeister wurde von Kamerad Kühl angelogen und über viele Angelegenheiten und Vorfälle nicht informiert.

Die eigentliche Wahl war schlecht und nicht entsprechend der Satzung vorbereitet und

mangelhaft durchgeführt. Ebenso die erforderliche Wiederholung der Wahlversammlung.

Am 26.03.2017 wurde vom Bürgermeister ein Gesprächstermin mit dem Ortswehrführer, stellv. Ortswehrführer  und einigen Kameraden anberaumt, um die Zusammenarbeit

wiederherzustellen. Zu Beginn der Beratung verlief alles gut, eine Einigung war angebahnt. Dann wurden durch den Ortswehrführer wieder Vorwürfe vorgebracht und die Situation

eskalierte aufgrund des Verhaltes des Ortswehrführers.

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Beschluss

 

Beschluss-Nr.: 116-16-17

  Es wird festgestellt: Kamerad Uwe Kühl

                                                geb. am 14.07.1961

                                                wh.: Hauptstraße 10

                                                  19288 Alt Krenzlin

erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG nicht; damit               gilt die Wahl vom 01.04.2017 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

Alt Krenzlin als nicht bestätigt.

 

Begründung:

Kam. Kühl hat zwar die notwendigen Lehrgänge besucht, ist aber, auch aus Sicht der

Amtswehrführung, nachweislich nicht in der Lage, die Funktion in erforderlichem

Maße auszuführen, insbesondere eine ordentliche Mitgliederdatei zu führen, für die

Einsatzbereitschaft und Ausbildung der Kameraden zu sorgen, Einsatzberichte zu               erstellen usw.

Die diesjährige Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters wurde sehr

schlecht vorbereitet und durchgeführt, trotzdem umfangreiche Unterstützung durch

das Amt angeboten wurde. Aufgrund der fehlerhaft durchgeführten Wahl musste

diese wiederholt werden. Auch die Durchführung dieser Wahl entsprach nicht den               Anforderungen, die an einen Ortswehrführer, der die dazugehörige Ausbildung

absolviert hat, gestellt werden.

Seit Monaten wurden keine Ausbildungen oder Übungen in der Wehr mehr

durchgeführt. Seit der Einführung von Fox112 erfolgten keine Anmeldungen mehr für               Lehrgänge, keine Erstellung von Einsatzberichten. Außerdem erfolgte eine extrem               verspätete Zuarbeit zur Haushaltsplanung, keine Meldungen von Änderungen in der               Mitgliederdatei, keine Anträge auf Auszeichnungen usw. Auf E-Mails des Amtes

Ludwigslust-Land wurde nicht geantwortet.

Die v.g. Aufgaben kann Kam. Kühl auch ohne Fox112 wahrnehmen. Die

Unterstützung der Amtswehrführung und auch der zuständigen Mitarbeiterin des

Amtes wurde ihm mehrfach angeboten.

Das LF 8 der Ortswehr musste bei der Leitstelle abgemeldet werden, weil der

Ortswehrführer sich nicht um die Reparatur gekümmert hat. Ebenso ist der

Anhänger seit langem aufgrund eines Unfalls defekt. Der TÜV war im April 2016

abgelaufen. Der Bürgermeister wurde über den Unfall und die Beschädigung des               Anhängers nicht informiert.

In Bezug auf den Verbleib der Motorsäge der Ortswehr hat Kamerad Kühl den

Bürgermeister im Beisein von Zeugen belogen.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

3

 

 

 

 

Beschluss-Nr.: 117-16-17

  Es wird festgestellt: Kamerad Andreas Hoffmann

                                               geb. am 26.12.1985

                                               wh.: Hauptstraße 13

                                                  19288 Alt Krenzlin

erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt

die Wahl vom 01.04.2017 zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

Alt Krenzlin als bestätigt.”

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=532&TOLFDNR=7231&selfaction=print