27.04.2017 - 11 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a)Zum Antrag von Frau Döring-Krott aus der letzten GV-Sitzung informierte der
Bürgermeister:
.die Ackerflächen der Agrarproduktion Krenzlin e.G. werden wegen einer Förderung zum Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt (STALU) gemeldet
.die Angaben werden durch Luftaufnahmen geprüft
.die Wegeverhältnisse in Klein Krams wurden von ihm vor Ort angesehen
.es sind reichlich Wege zum spazieren gehen vorhanden, auch Rundwege um den Ort sind möglich
Herr Meinke: bekommt Frau Döring-Krott hierzu noch eine Antwort ?
Bgm: Die Antwort soll schriftlich über das Amt Ludwigslust-Land erfolgen.
b)Zu dem von Herrn Friedrichs in der letzten GV-Sitzung vorgebrachten Einwand zum Winterdienst verlas der Bürgermeister ein Schreiben des Amtes Ludwigslust-Land zur
Klarstellung (Anlage).
c)Das Anhörungsschreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung
2017 der Gemeinde Alt Krenzlin liegt vor. Danach soll die Gemeinde 105.800 €
einsparen. Der Bürgermeister verlas Auszüge zur Einnahmebeschaffung Kita und zur
Kreditaufnahme. Am 03.05.2017 wird er einen Termin bei der zuständigen Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land wahrnehmen.
d)GOA-Veranstaltung in der Gemarkung Göhlen über die Pfingstfeiertage
Von Seiten mehrerer, vor allem Klein-Kramser Einwohnern, wurde ein Verbot der Veranstaltung gefordert. Nach Auskunft des Ordnungsamtes müssen diese Veranstaltungen nur
angemeldet werden. Durch die Ordnungsbehörde können Auflagen erteilt werden. Es fand ein Ortstermin mit Veranstalter, Forstbehörde und Polizei statt.
Auflage der Gemeinde Alt Krenzlin wird sein, dass keine Busse/Fahrzeuge des Veranstalters auf öffentlichen Flächen der Gemeinde parken dürfen.
e)Verkehrsschau am 21.03.17
Der Bürgermeister verlas das Protokoll. Die Auflagen, die kein Geld kosten, werden
gemacht.
Der Bürgermeister informierte in diesem Zusammenhang über ein Schreiben des LVB des Amtes Ludwigslust-Land sowie des Leiters der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde, Herrn Pöschke (Anlage).
f)Herr Neffe: Die Brücke am Biotop Neu Krenzlin ist defekt und müsste erneuert
werden. Welche Gemeinde ist dieses Jahr für das Biotop zuständig: Göhlen oder
Alt Krenzlin.
Bgm: er wird dies klären
g)Herr Friedrich: Wie ist der Stand der Wegenutzung/Wegeausweisung im Fall
"Horst Hintze".
Bgm.: Der Stand ist unverändert. Von Seiten der Landgesellschaft Leezen wurde ein Auszug aus dem Bodenordnungsplan vom 23.11.2009 zugearbeitet.
Danach dient die betreffende Fläche als Vorbehaltfläche für die Nutzung als öffentlicher Feld- und Waldweg. Auf Antrag eines Anliegers oder Pächters kann die landwirtschaftliche Nutzung des Flurstücks eingestellt und von der Gemeinde die Widmung als Feld- und
Waldweg veranlasst werden; wenn die Nutzung als Zuwegung zwingend erforderlich und ein Bewirtschaftungstausch nicht durchführbar ist.
Die Herrichtung des Weges ist in diesem Fall vom Antragsteller zu besorgen. Unterhaltspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die über den Weg bewirtschaftet werden.
h)Herr Model sprach zum wiederholten Mal die Mängel am Fußboden im DGH Klein Krams an. Vor einigen Tagen fand ein Gespräch mit bauausführendenden Fa. Stickel statt.
Diese sieht sich nicht in der Pflicht. Die Feuchtigkeit kommt von unten. Von Seiten der Fa. wurden keine Fehler gemacht.