27.04.2017 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

a)Herr Zeißler, OT Loosen: Warum wurde der  TOP 12.2. (Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Alt Krenzlin und der ENERCON GmbH) nicht in den öffentlichen Teil, sondern in den nichtöffentlichen Teil gelegt. Hier geht es um die Interessen der Bürger.

 

Bgm.: Diese Vertragsangelegenheiten betreffen die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls und werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

 

Herr Zeißler : Es geht um gemeindeeigene Grundstücke. Die Einwohner sind daran

interessiert was hiermit geschieht. In einer Bürgerbefragung hat sich die Mehrheit gegen Windkraftanlagen ausgesprochen. Der Bürgermeister verstößt gegen das Ergebnis der Bürgerbefragung.

 

Bgm: Zur Bewertung der Bürgerbefragung wurde bereits wiederholt Stellung genommen. Die damalige Aussage zur Akzeptanz der Entscheidung ist unter anderen Voraussetzung

gemacht worden. Die Gemeinde kann eine Ausweisung von Windeignungsgebieten nicht verhindern, es müssen sachliche Gründe wie z.B. der Naturschutz, dagegensprechen.

 

b) Herr Bludovsky, OT Alt Krenzlin: Wann ist mit dem Ausbau zur Verbesserung der Internet-Versorgung zurechnen.

 

Bgm.: Der Ausbau erfolgt nicht über die Telekom. Am 15.02.2017 wurde ein Fördermittelbescheid an den Landkreis Ludwigslust-Parchim zum s.g. 2. Call übergeben. Hier ist auch die Gemeinde Alt Krenzlin mit erfasst. Der Landkreis schreibt die Leistungen aus und klärt die Finanzierung. Zum Baubeginn liegen derzeit keine Informationen vor.

 

c)Herr Friedrichs, OT Loosen: Warum kommen die Windkraftverträge jetzt auf die

Tagesordnung ?

Bgm.: Die Gemeinde ist Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Zur Ausweisung der Windeignungsflächen müssen Untersuchungen in Auftrag gegeben und finanziert werden. Damit den Grundstückseigentümern hier keine Kosten entstehen, soll sich die Eigentümergemeinschaft für einen bestimmten zeitlichen Rahmen vertraglich binden.

 

Herr Friedrichs: Das Ergebnis der Bürgerbefragung zur Ausweisung von Eignungsflächen war eindeutig. Der Bürgermeister verstößt gegen die Bürgerbefragung.

 

d)Herr Zeißler, OT Losen: Warum ist die Gemeinde Mitglied der Eigentümergemeinschaft ? Warum gibt die Gemeinde ihre Flächen in diese Gemeinschaft.

 

Bgm.: Zwischen den Eigentümern findet ein Interessenausgleich statt. Das heißt, nicht nur Eigentümer, auf deren Flächen eine Windkraftanlage stehen würde, wird entschädigt,

sondern alle Eigentümer im Gebiet. Somit auch die Gemeinde.

 

Herr Zeiler: Wer ist Vorsitzender der Eigentümergemeinschaft?

 

Bgm.: Die Eigentümergemeinschaft hat einen Vorstand gewählt. Vorsitzender ist Herr Rainer Schmidt (Bürgermeister).

 

e)Herr Wölk, OT Loosen:  Warum hat die Gemeinde es jetzt so eilig, den Vertrag

abzuschließen. Hat dies etwas mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Sachen Windkraft  zu tun. Warum ist der Bürgermeister nicht seiner Pflicht nachgekommen und hat die

Einwohner darüber informiert.

 

Bgm.: Der Vertragsabschluss hat nichts mit der Entscheidung des Gerichtes zu tun.

 

Herr Wölk: Sie haben nach der Bürgerbefragung zur Windkraft ausgesagt, dass sie sich an diese Entscheidung halten werden. Mit ihrem jetzigen Handeln verstoßen sie gegen das

Ergebnis der Bürgerbefragung.

 

Bgm.: Damals galten andere Voraussetzungen zur Ausweisung von Eignungsflächen.

Die Gemeinde hätte damals durch ihr Veto eine Ausweisung verhindern können. Jetzt hat die Gemeinde keinen Einfluss bzw. Mitspracherecht. Es müssen sachliche Gründe gegen eine Ausweisung bestehen.

 

f)Herr Zeißler, OT Loosen: In eine Beratung im DGH Loosen am 09.04.17 informierte der Bürgermeister, dass die Planung der  Erneuerung der Straßenbeleuchtung für den OT Loosen in Auftrag gegeben wurde. Wann wurde dies beschlossen ?

 

Bgm.: Der genaue Termin kann heute nicht benannt werden.

 

g)Herr Bechmann, OT Loosen:  Der Bürgermeister handelt nach dem Motto, wer nicht für mich ist, ist gegen mich. Es wird keine Kritik akzeptiert.

 

Der Bürgermeister beendete die Einwohnerfragstunde nach 30 Minuten.