16.02.2017 - 6.2 hier: Planungsleistung für die Umrüstung der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Verfasser: Anne-Maria Ritter
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 16.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne-Maria Ritter
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Zuhörerin Frau Friedrichs, OT Loosen, fragte, wann die Maßnahme durchgeführt wird.
Die Grundstückseigentümer werden finanziell an den Kosten beteiligt und müssen rechtzeitig informiert werden.
Bgm: Ob und wann die Maßnahme durchgeführt wird, steht nicht fest und ist von mehreren Kriterien abhängig. Zuerst müssen Fördermittel beantragt und der Haushalt der Gemeinde für 2017 muss von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde geprüft werden.
Die Maßnahme ist abhängig von einer Bewilligung der Fördermittel durch das Landesförderinstitut und die Genehmigung einer Kreditaufnahme durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde zur Vorfinanzierung der Maßnahme.
Derzeit kann weder ein Zeitpunkt zur Durchführung der Maßnahme noch verbindliche
Angaben zur Kostenhöhe und Beteiligung der Grundstückseigentümer genannt werden.
Stehen die v.g. Angaben fest, wird es eine Einwohnerversammlungen zur Information der Anlieger geben. Dies wurde bereits mehrfach in dieser Angelegenheit von Seiten der
Gemeinde erklärt.
Herr Friedrich: Die Gehwege sind in einem schlechten Zustand. Wenn in den Bereichen Arbeiten vorgenommen werden, entstehen weitere Schäden. Wird dann der Gehweg auch durch die Gemeinde erneuert und werden diese Kosten ebenfalls auf die Anlieger umgelegt?
Besteht die Möglichkeit, das Anlieger Eigenleistungen erbringen ?
Bgm. Bei Eigenleistungen ist die Gewährleistung ein Problem. Hierauf wird sich kaum eine Baufirma einlassen. Inwieweit Gehwege von der Maßnahme betroffen werden, muss
festgestellt werden.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 110-15-17
1. Die Straßenbeleuchtung im OT Loosen und OT Krenzliner Hütte werden erneuert. Zur Finanzierung der Kosten ist ein Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut MV zu
stellen.
2.Auf Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 26.07.2016 wird der Auftrag für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung für die Sanierung und Umrüstung der
Straßenbeleuchtung auf LED-Technik an das Ingenieurbüro Harald Klöhn, Büdnerstr. 15 in 19303 Tewswoos, mit einer vorläufigen Honorarsumme von 30.664,63 € erteilt.
3. Die Finanzierung der Maßnahme ist in dem PSK 54100-048710 (Gemeindestr.-
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED) geplant.
4.Die Auftragsvergabe kann erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung der
Gemeinde Alt Krenzlin für das Haushaltsjahr 2017 durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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9,1 MB
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