16.02.2017 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

a)Herr Horst Hintze (Ludwigslust) sprach seinen Antrag auf Nutzbarkeit eines

Flurstückes in der Gemarkung Klein Krams als Weg an.  Für ihn unverständlich, fand am 28.12.2016 ein Ortstermin statt. An diesem konnte der von Herrn Hintze in der Angelegenheit eingeschaltete Bürgerbeauftragte des Landes M-V nicht teilnehmen. In dem Protokoll zum Ortstermin wurde dargelegt, dass die beiden Vertreter der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe erklärten, dass es jederzeit möglich ist, über bestellte und unbestellte Flächen zu Erreichung der angesprochenen Flächen zu fahren. Hiermit ist er nicht einverstanden und hat sich wieder an den Bürgerbeauftragten gewandt. Auf das hiernach ergangene Schreiben des Bürgerbeauftragten liegt bisher keine Antwort vom Amt Ludwigslust-Land vor.

Wie will man die Nutzbarkeit des Flurstückes als Weg klären ? Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, dass die Gemeinde den von ihm beantragten Weg nicht ausweist. An dem Rand der Ackerfläche wächst wenig,  für die Gemeinde und deren Pächter ergibt sich kaum ein Flächenverlust.

 

Bgm: Der Termin wurde rechtzeitig gemeldet, er als ehrenamtlicher Bürgermeister steht in einem Arbeitsverhältnis und kann Termine nur in seiner Freizeit wahrnehmen.

Die von Herrn Hintze als Weg beantragte Fläche aus dem Flurstück 195, Flur 4, ist im

Kataster als Ackerfläche und nicht als Weg ausgewiesen. Das Protokoll zum Ortstermin gibt das wieder, was zwischen den Parteien abgesprochen wurde.

Es ging darum, dass die in Eigentum von Herrn Hintze stehenden Flächen mit großen Maschinen erreichbar sind. Hier hat man eine Lösung gefunden. Die Flächen von Herrn Hintze sind über den Weg Flurstück 201, Flur 4 erreichbar. Das Flurstück 197 kann über das in Eigentum von Herrn Hintze stehende Flurstück 193 erreicht werden. Der Vertreter des Pächters hat erklärt, dass es kein Problem für ihn ist, die fehlende Strecke von ca. 20 m über das Flurstück 193 zu fahren.

 

Herr Hintze forderte nachdrücklich die Ausweisung des Weges durch die Gemeinde.

 

b)Frau Döring-Krott, OT Klein Krams, wies darauf hin, dass durch die örtlichen Agrarbetriebe die Felder bis an die Waldränder umgepflügt werden. Es besteht kaum noch die

Möglichkeit des Wanderns entlang der Wälder. Sie übergab in dieser Angelegenheit ein Schreiben an die Gemeinde (s. Anlage).

 

Bgm: Für die Agrarbetriebe bestehen sicherlich wirtschaftliche Interessen an der

Flächennutzung. Er wird sich mit den Geschäftsführern in Verbindung setzen und das

Anliegen vorbringen. Der Weg am s.g. Weinberg in Klein Krams soll noch über das Bodenordnungsverfahren durchgängig geschoben und wieder hergestellt werden.