09.12.2016 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 102-14-16

 In Auswertung der Entgeltverhandlungen für 2017 zwischen der Gemeinde Alt Krenzlin               sowie dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim,               (siehe Anlage) erfolgt die Aufteilung des Betreuungsentgeltes für die Benutzung der               kommunalen Kindertagesstätte zwischen Gemeinde und Eltern wie folgt:

 

- KinderkrippeGemeinde 50 %, Eltern 50 %

- KindergartenGemeinde 50 %, Eltern 50 %.

- HortGemeinde 50 %, Eltern 50 %

 

Die Gebührensatzung der Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen

Kindertagesstätte vom 14. Mai.2007 ist entsprechend zu ändern (10. Änderung) .“

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

Beschluss-Nr.: 103-14-16

"Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 28.11.2016 zur Ermittlung der Gebühren

für eine stundenweise Betreuung in der Kindertagesstätte Alt Krenzlin (Anlage) wird

zuge stimmt."

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

Beschluss-Nr.: 104-14-16

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 10. Satzung zur Änderung der

   Gebührensatzung der Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen

  Kindertagesstätte vom 14.Mai 2007 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage).”

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

 

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