26.06.2014 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 02-01-14

                Es wird festgestellt:               Frau Dr. Urte Schur                 

                                                             geb. am 13.09.1948

                                                            wh.: Neustädter Str. 3

                                                                      19288 Wöbbelin

          1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Wöbbelin (Wahl vom 26.06.2014)

          1.              ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war für das MfS/AfNS tätig

              hat aber bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer               entsprechenden               Erklärung ausgeräumt.     

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Dr. Schur, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Beschluss-Nr.: 03-01-14

                Es wird festgestellt:               Frau Kerstin Brüssow                 

                                                             geb. am 15.09.1969

                                                            wh.: Am Funkamt 1

                                                                      19288 Wöbbelin

              2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Wöbbelin (Wahl vom 26.06.2014)

          1.              ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das MfS/AfNS tätig

              bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer               entsprechenden               Erklärung ausgeräumt.                 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde die 2. stellv. Bürgermeisterin, Frau Brüsow, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Durch die Bürgermeisterin, Frau Tonn, wurde die Ernennung des 1. und 2. stellv. Bürgermeisters zu Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunden durchgeführt. Im Anschluss wurden durch Frau Tonn die Vereidigungen vorgenommen. Über die Vereidigungen wurden Vereidigungsniederschriften angefertigt.

 

 

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