26.06.2014 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten s...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.:01-01-14

                Es wird festgestellt:               Frau Viola Tonn                  

                                                             geb. am 09.01.1967

                                                            wh.: Rosenstraße 10

                                                                      19288 Wöbbelin

                                    

              Bürgermeisterin der Gemeinde Wöbbelin (Wahl vom 25.05.2014)

          1.              ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das MfS/AfNS tätig

              bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer               entsprechenden Erklärung ausgeräumt."

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

1

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde die Bürgermeisterin, Frau Tonn, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Durch die bisherige 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Anja Henning, wurde die Ernennung der

Bürgermeisterin, Frau Viola Tonn, zum Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Im Anschluss wurde durch Frau Dr. Urte Schur die Vereidigung der Bürgermeisterin vorgenommen. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

Frau Dr. Urte Schur verpflichtete die Bürgermeisterin auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer

Pflichten.

Die Bürgermeisterin übernahm die Sitzungsleitung.

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