03.11.2016 - 2 Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 03.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Meyer stellte sich kurz vor. Er ist Bürgermeister der Gemeinde Uelitz und seit 2014 Amtsvorsteher des Amtes Ludwigslist-Land. Von Herrn Glaser, Geschäftsführer des kommunalen Anteilseignerverbandes (KAV) wurde er gebeten, an dieser Sitzung
teilzunehmen.
Derzeit sind 190 Gemeinden Mitglied des KAV. Deren Beteiligungsquote liegt bei 71,8411 %.
Weiterhin werden Aktien gehalten von der Thüga AG (25,1 %), der Stadt Grabow (0,1373 %) und Gemeinden, die ihre Aktien treuhänderisch durch den KAV verwalten lassen u.A. die Gemeinde Alt Krenzlin (2,9216 %).
Mit Wirkung zum 01.01.2010 hat der Verband 8.278.153 Aktien (55,19 %) der WEMAG von Vattenfall AB erworben. Eine Vorgabe des Innenministeriums war damals die Beteiligung der Thüga AG wegen der vorhandenen Fachkompetenz.
Ein Beitritt in den KAV und auch ein Austritt aus dem KAV bedarf der Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Der Vorstand des Verbandes vertritt die Ansicht, dass den s.g. "Treugebergemeinden" 2016 noch die Möglichkeit eingeräumt wird, zum Nulltarif wieder in den Verband einzutreten und das volle Anwartschaftsrecht auf die entsprechend neu
erworbenen Aktien zu erhalten. Dies ist in der Verbandsversammlung aber umstritten.
Bei einer Aufnahme der Treugeberaktionären ohne Aufgeld würde sich der innere Wertanteil je Aktie für die KAV-Anteilseigner wie folgt mindern:
-EK 166.482.000: 2.498.005 Aktien= 66,65 EUR/Aktie
-EK 166.482.000: 2.936.247 Aktien (2.498.005+438.242)= 56,70 EUR/Aktie.
Die Rendite lag in den letzen Jahren deutlich über 40 %.
Für die WEMAG AG wirken sich die relativ hohen Netzentgelte negativ aus.
Diese werden durch die Bundesnestagentur festgesetzt. Im Flächenland Meck.--Vorp. ist der Aufwand höher als in anderen Bundesländern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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