03.11.2016 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

a)Frau Christel Lehnhardt, OT Alt Krenzlin: Die Gebühren für die dezentrale

Abwasserentsorgung sind in den letzen Jahren immer wieder gestiegen. Geraden im

laufenden Kalenderjahr gab es einen Preisanstieg von 23,81 €  auf 41,40 €.

Nach Aussage einer Mitarbeiterin des ZkWAL haben die Bürgermeister diesen Preisanstieg beschlossen und können ihn auch wieder rückgängig machen.

 

Bgm.: Die Änderungen der Gebühren werden durch die Verbandsversammlung des ZkWAL

beschlossen. Alle Mitgliedsgemeinden werden dort durch den Bürgermeister vertreten.

Entsprechend ihrer Einwohnerzahlen haben die Gemeinden eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen.

Der diesjährigen Änderung der Gebührensatzung wurde mit den Gegenstimmen der

Gemeinden, in denen eine dezentrale Entsorgung erfolgt, beschlossen. Einige Gemeinden des Amtsbereiches haben sich zusammengeschlossen und gegen den ZkWAL eine

Normenkontrollklage angestrebt. Innerhalb des ZkWAL wurde dann eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einen neuen Kalkulation gebildet. Unter maßgeblicher Beteiligung von Herrn Dr. Hinrichs aus Göhlen wurde diese Kalkulation erstellt und den Gemeinden bereits vorgestellt. In der nächsten Verbandsversammlung des ZkWAL am 17.11.16 soll die Kalkulation

bestätigt und eine neue Gebührensatzung beschlossen werden. Die Gebühr für die dezentrale Entsorgung wird sich ab 2017 wieder verringern.

 

b)Herr Matthias Schultz, OT Neu Krenzlin:

1.Was ist mit der Normenkontrollklage gegen den ZkWAL ?

Bgm.: Klage läuft noch

2.Wurde der Diebstahl des Zaunes am Friedhof Neu Krenzlin aufgeklärt ?

Bgm.: Es wurden keine Täter ermittelt. Der Schaden beläuft sich auf ca. 6000 €.

Für den Abtransport der Zaunfelder (2,50 x 1,60) war ein größeres Fahrzeug

notwendig. Es wurde ein Maschendrahtzaun gezogen - Kosten ca. 400 €.

Der Zaun war nicht versichert.

3.Wie ist der Stand der Maßnahme "Fortführung des Radweges an der B 5" ?

Bgm.: Eine Grundstückseigentümerin ist nicht bereit, die hierfür benötigte Fläche zur

verkaufen. Die Gemeinde hat für einen Flächentausch mehrere Varianten angeboten.

Zuständig ist das Straßenbauamt Schwerin. Gegenwärtig gibt es keine aktuellen

Angaben.

4.Wie ist der Verfahrensstand bei der Reklamation des Zwischenbaus des Alten- und

Pflegeheimes Neu Krenzlin ?

Bgm.: Die Gemeinde ist gegen den Planer vor Gericht gegangen. In Auswertung des               letzten Termins vor Gericht soll ein Gutachten angefertigt werden. Die Gutshof-

Stiftung muss hierzu eine  Vorschusszahlung tätigen. Geklärt werden sollen die

Möglichkeiten eines Umbaus zur Beseitigung des Schadens.