03.07.2014 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten s...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 01-01-14

                Es wird festgestellt:               Herr Rainer Schmidt                  

                                                             geb. am 09.08.1960

                                                            wh.: Hauptstraße 12

                                                                      19288 Alt Krenzlin

              Bürgermeister der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 25.05.2014)

 

          1.              ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das MfS/AfNS tätig

              bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer               entsprechenden Erklärung ausgeräumt.            

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde der Bürgermeister, Herr Schmidt, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss wurde durch den bisherigen 1. stellv. Bürgermeister, Herrn Keil, die Ernennung

des Bürgermeisters, Herrn Rainer Schmidt, zum Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Im Anschluss wurde durch Herrn Keil die Vereidigung des

Bürgermeisters vorgenommen.

Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

Herr Model verpflichtete den Bürgermeister per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung

seiner Pflichten.

 

Der Bürgermeister übernahm die Sitzungsleitung.