03.07.2014 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten s...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 03.07.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 01-01-14
“ Es wird festgestellt: Herr Rainer Schmidt
geb. am 09.08.1960
wh.: Hauptstraße 12
19288 Alt Krenzlin
Bürgermeister der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 25.05.2014)
1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das MfS/AfNS tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde der Bürgermeister, Herr Schmidt, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Im Anschluss wurde durch den bisherigen 1. stellv. Bürgermeister, Herrn Keil, die Ernennung
des Bürgermeisters, Herrn Rainer Schmidt, zum Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Im Anschluss wurde durch Herrn Keil die Vereidigung des
Bürgermeisters vorgenommen.
Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.
Herr Model verpflichtete den Bürgermeister per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung
seiner Pflichten.
Der Bürgermeister übernahm die Sitzungsleitung.