12.05.2016 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Bechmann, OT Loosen: Im Haushaltsplan der Gemeinde für 2016 ist die Erneuerung der

Straßenbeleuchtung im OT Loosen vorgesehen. Wer hat die Notwendigkeit dieser Maßnahme

festgestellt ? Eine Person entscheidet über die Durchführung der Maßnahme!

Bgm:  Bereits seit Jahren wurde durch die beauftragten Elektrofirmen darauf hingewiesen, dass die  Beleuchtung im OT Loosen kaum noch zu reparieren ist. Es wurde ein Projekt für die Erneuerung von einem Ing.-Büro erstellt. Dieses Projekt beinhaltet das Verlegen neuer Leitungen und  LED-Leuchten. Die Maßnahme wurde im Haushalt 2016 eingeplant. Es wurden Fördermittel beantragt.

 

Herr Bechmann: Um welche Summen geht es ?

Bgm:  rd. 328 T€, davon ca. 160 T€ Gemeindeanteil, ca. 80 T€ Fördermittel und ca. 80 T€ 

Anliegerbeiträge.

 

Herr Bechmann: Wie wird dies finanziert? Die Gemeine wird verschuldet ! Ist der Gehweg mit

enthalten ?

 

Bgm.:Der Gehweg ist nicht enthalten. Die Maßnahme wird nur durchgeführt, sofern Fördermittel bewilligt werden und die Genehmigung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2016 vorliegt. Durch die neue Beleuchtung wird auch die Sicherheit erhöht. Gegenwärtig wird die Beleuchtung während der Nachtstunden ausgeschaltet, um Strom zu sparen. Mit den neuen

Leitungen ist eine Schwerpunktbeleuchtung an Kreuzungen möglich. Die alte Anlage lässt dies nicht zu.

 

Herr Friedrichs, (OT Loosen): Viele Einwohner wissen nicht, das die Straßenbeleuchtung erneuert wird. Die Bürger müssen informiert werden.

 

Bgm: Die Durchführung der Maßnahme ist, wie bereits erwähnt, an Bedingungen gebunden.

Werden diese nicht erfüllt, kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden.

Kommt es wirklich zur Durchführung, wird eine Einwohnerversammlung einberufen. So war der Werdegang auch bei der teilweisen Erneuerung der Beleuchtung im OT Alt Krenzlin.

 

Frau Friedrichs, OT Loosen: Wenn LED-Leuchten aufgestellt werden, erhöht sich die Anzahl der Lampen. Damit verringern sich die Stromkosten nicht ! Bürger müssen informiert werden, welche Kosten auf sie zukommen !

 

Herr Bludovsky (Gemeindevertreter OT Alt Krenzlin): In Alt Krenzlin fand damals auch eine

Einwohnerversammlung statt, als alle Kosten der Maßnahme in der Hauptstraße bekannt waren. Die Anlieger wurden umfassend informiert. Es konnten konkrete Zahlen genannt werden.

Solche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

 

Herr Trabitzsch, (OT Krenzliner Hütte):  Sind die alten Leitungen für die Straßenbeleuchtung im Gehweg oder in der Straße verlegt. Da kommen nochmals Kosten dazu !

 

Bgm.: Es ist egal, wo die alten Leitungen liegen, weil neue Kabel außerhalb des Gehwegs verlegt werden. Die alten Leitungen sind aus den 70-iger-Jahren und marode. Gerade deswegen muss die Beleuchtung erneuert werden.

 

Frau Döring Krott, (OT Klein Krams): Ein Kompromissvorschlag wäre, alle Einwohner schriftlich über die Maßnahme zu informieren.

 

Herr Zeisler (OT Loosen): Welche Kosten kommen auf die Anlieger zu ?

 

Bgm.: Es können keine konkreten Zahlen genannt werden, da die Kosten nicht genau feststehen.

Die Aufteilung auf die Grundstückseigentümer erfolgt gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Alt Krenzlin. Diese können sich Einwohner im Amt Ludwigslust-Land, Bau- und

Ordnungsamt, erklären lassen.

 

Herr Woelk, (OT Loosen): Wie kommen Sie dazu, den Einwohnerantrag in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung für unzulässig zu erklären. Sie haben damit geltendes Recht gebrochen.

 

Bgm: Lt. Kommunalverfassung muss der Einwohnerantrag an die Gemeindevertretung gestellt werden. Der Antrag war an den Bürgermeister und an dessen Privatanschrift gerichtet.

In einem Gespräch mit dem LVB des Amtes Ludwigslust-Land wurde ihm gesagt, dass die

Gemeindevertretung hierzu selbst entscheiden soll.

 

Herr Woelk: Der ehrenamtliche Bürgermeister ist gleichzeitig auch Vorsitzender der Gemeindevertretung und somit ist die Postanschrift die private Anschrift des Bürgermeisters.

Sie als Bürgermeister wischen geltendes Recht einfach weg. Damit wurden für eine zusätzliche

Sitzung Gemeindegelder rausgeschmissen. Es ist keine "zusätzliche Sitzung".

 

Bgm.: Die Postanschrift der Gemeinde ist das Amt Ludwigslust-Land.

Die heutige Sitzung findet statt, weil die Gemeinde bis zum 30.05.2016 eine Stellungnahme zum

Entwurf der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg abzugeben hat.

 

Herr Woelk: Wissen Sie überhaupt noch, was für einen Eid sie geschworen haben ?

Bei der Beschlussfassung zur Teilfortschreibung sind Gemeindevertreter wegen Befangenheit

auszuschließen ! Wird diese Regelung durch Sie angewendet ?

 

Bgm: Bei dem gegenwärtigen Verfahrensstand ist kein Gemeindevertreter auszuschließen.

 

Frau Zielke (OT Loosen): In der letzten GV-Sitzung wurde darüber berichtet, dass Gespräche mit Windparkbetreibern geführt worden sind.

 

Bgm.: Es hat sich eine Eigentümergemeinschaft Windpark Alt Krenzlin gebildet. Die Gemeinde ist dort auch Mitglied. Die Eigentümergemeinschaft hat eine Betreiberanfrage durchgeführt und die Angebote ausgewertet.

 

Herr Trabitzsch: Wenn die Bürger Unterschriften gesammelt haben und dort Formfehler auftreten, kann man das nicht auf kurzem Weg klären ?

 

Frau Friedrichs, (OT Loosen): Sind von dem Windparkgebiet ausschließlich private Flächen

betroffen oder auch die Gemeinde ?

 

Bgm: Nach jetzigem Stand besitzt die Gemeinde 16 ha im Gebiet Loosen. Der Potenzialsuchraum

22 wurde nur Teilweise zum Eignungsgebiet 21/16. Es wurde um die Flächen in Alt Krenzlin verkleinert. Dort standen weitere 15 ha in Eigentum der Gemeinde.

 

Frau Friedrichs: Von unserem Wohngrundstück in Loosen kann man den Funkturm in Picher sehen. Hier sollen jetzt Windräder von 200 m Höhe aufgestellt werden.

Die Einwohner müssen hierzu informiert werden !

 

Einwohner: In Eldena werden keine Windräder mehr gebaut, weil Menschen krank werden.

Es muss ein Gutachten erstellt werden und erst wenn feststeht, dass keine Schäden an Menschen entstehen, können die Planungen weitergeführt werden.

 

Herr Zeisler: Die 31 ha der Gemeinde werden nur mit Windrädern bebaut, wenn die Gemeinde

zustimmt. Wenn sich die Gemeinde dagegen ausspricht, werden keine Windräder auf diesen

Flächen gebaut.

 

Herr Model (Gemeindevertreter): Aus Sicht der Gemeinde ist es unvorteilhaft, erst Kontakt mit

einem Betreiber aufzunehmen, wenn das Gebiet ausgewiesen ist.

 

 

 

 

 

Herr Böhringer (Stadt Ludwigslust):  Zum jetzigen Stand ist Loosen als Windeignungsgebiet

vorgesehen. Durch das 1. Beteiligungsverfahren erfolgt die Abwägung von Interessen. Es müssen triftige Gründe vorliegen,  z.B. das Vorkommen von Großvögel ect., um hier Veränderungen zu erreichen. Nur wenn  gute Argumente vorliegen, werden Eignungsgebiete gestrichen.

Hiervon profitiert dann ein anderes Eignungsgebiet.

Die vorgegebene Kriterien für eine Ausweisung müssen erfüllt werden.

 

Herr Seyfarth (OT Klein Krams): Was hat die Gemeinde finanziell von einer Ausweisung des

Eignungsgebietes  ?

 

Bgm.: Erst wenn eine Ausweisung erfolgt, treten Verträge in Kraft. Da die Größe der Fläche nicht feststeht, können keine festen Angaben zur Anzahl und zum Standort von Windkraftanlagen

gemacht werden. Die Einnahmen für die Gemeinde hängen von diesen Kriterien ab.

Das Ergebnis des 1. Beteiligungsverfahrens und ggf. eines 2. Beteiligungsverfahrens müssen

abgewartet werden.

 

Herr Seyfarth: Die Betreiberfirmen haben sicherlich kalkuliert, die wissen was sie machen. Es sind

17 Windkraftanlagen im Gespräch.

 

Bgm.: Von den Erträgen die von der Betreiberfirma ausgezahlt werden, gehen 80 % an alle

Flächeneigentümer und 20 % an die Eigentümer, auf dessen Fläche eine Windkraftanlage steht.

Die Finanzen der Gemeinde werden sich in Zukunft verringern. Hier besteht eine Möglichkeit,  langfristig Gelder zu generieren.

 

Herr A. Schmitt (OT Loosen): Was ist in 20 Jahren, wenn die Windräder erneuert bzw. abgebaut werden müssen ? Wer kommt für die Kosten auf ?!

 

Bgm.: Die Kosten trägt der Betreiber. Es sind entsprechende Sicherungseinlagen zu tätigen.

 

Frau Döring-Krott (OT Klein Krams):  Vor Jahren fanden zum Thema Windkraft Versammlungen mit sehr hoher Beteiligung statt. Gibt es hierzu Protokolle ?

Vor- und Nachteile der Windkraftanlagen sollten gegeneinander abgewogen werden.

 

Frau Zielke: Selbst Leute von außen merken, dass das Dorf gespalten ist. Dies wurde durch die Gemeindevertretung erreicht. Die Gemeindevertretung sollte etwas für den Zusammenhalt der

Einwohner tun.

 

Herr Zeisler: Es ist beschämend, wenn die gewählten Vertreter sich nicht an die Abstimmungen halten und das Ergebnis von Einwohnerbefragungen ignorieren.

 

Herr Woelk: Wenn sich die Gemeindevertretung wirklich mit dem Thema beschäftigt hätte, dann würde sie sich gegen eine Ausweisung von Windenergieflächen aussprechen.

 

Herr Bechmann: Sie sind Gemeindevertreter. Warum vertreten Sie die Gemeinde nicht !?

 

Bgm.: Zum Thema Windenergie gibt es auch anderen Meinungen in der Gemeinde.

 

Um 20:00 Uhr beendete der Bürgermeister die Einwohnerfragestunde. Die Regelung in der

Hauptsatzung sieht lediglich eine Dauer von 30 Minuten vor.

Die gesamte Einwohnerfragestunde war durch eine Vielzahl von Zwischenrufen geprägt, so dass ggf. nicht alle Meinungsäußerungen erfasst werden konnten.