14.04.2016 - 3 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Arndt erläuterte die vorliegende Kalkulation und die wesentlichsten Änderungen zur

bisherigen Gebührenerhebung.

Durch Herrn Neffe wurde die Anzahl der anonymen Bestattungen hinterfragt.

Frau Arndt gab hierzu die Fallzahlen der Jahre 2011 - 2015 bekannt.

Herr Neffe äußerte hierzu, dass seiner Meinung nach 2015 mehrere anonyme Bestattungen

vorgenommen wurden.

Frau Arndt wird dies prüfen.

 

Auf Anfrage von Herrn Model informierte Frau Arndt, dass  die Friedhofsunterhaltungsgebühr

ab Inkrafttreten dieser Satzung einmalig bei Verleihung des Nutzungsrechtes erhoben wird.

Für die bisherigen Nutzungsrechte wird weiterhin die jährlichen Gebühr erhoben.

 

Herr Neffe fragte danach, warum im Abschnitt Grundlagenermittlung (Kostenträgerrechnung) in der Tabelle im Vergleich des Standardmodells und des Köllner Modells unterschiedlichen Tendenzen bei den Gebühren für die Grabarten entstehen.

Frau Arndt konnte dies spontan nicht erklären. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Erklärung an die Gemeindevertreter nachgereicht wird.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 67- 10-16

Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 21.03.2016 zur Ermittlung der Gebührensätze für die Benutzung der örtlichen Friedhöfe in der Gemeinde Alt Krenzlin (Anlage) wird mit folgender

Änderung gebilligt:

1. entsprechend der Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die

Benutzung der örtlichen Friedhöfe der Gemeinde Alt Krenzlin (Beschluss-Nr.: 66- 10-16)

ändern sich die Ruhefristen für Erdbestattungen von 30 auf 25 Jahre, für Urnenbeisetzungen generell auf 20 Jahre.

Das Zahlenwerk der Kalkulation ist entsprechend anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

 

 

Beschluss-Nr.: 68- 10-16

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über Gebühren für die

Benutzung der örtlichen Friedhöfe in der Gemeinde Alt Krenzlin  mit folgenden Änderungen:

1.§ 3 (Gebührenmaßstab und -satz) wird wie folgt geändert:

a)Punkt 1 wird wie folgt gefasst:

1.Grabstättengebühr für den Erwerb eines Nutzungsrechtes

            (inkl. Friedhofsunterhaltungsgebühr)

a)                   je Einzelgrabstätte   673,00 €

b)                   je Doppelgrabstätte1.285,00 €

c)                   je Wahlgrabstätte (3-fach)1.897,00 €

d)                   je Wahlgrabstätte (4-fach)2.509,00 €

e)                   je Wahlgrabstätte (5-fach) 3.121,00 €

f)                    je Urnenreihengrabstätte (2 Urnen)   157,00 €

g)                   je Urnengrabstätte anonym in Urnengemein-    461,00 €

schaftsanlage      

b)Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

2. Grabstättengebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes

(inkl. Friedhofsunterhaltungsgebühr) pro Jahr

h)        je Einzelgrabstätte  26,92 €

i)          je Doppelgrabstätte  51,40 €

j)          je Wahlgrabstätte (3-fach)  75,88 €

k)        je Wahlgrabstätte (4-fach)100,36 €

l)          je Wahlgrabstätte (5-fach) 124,84 €

m)     je Urnenreihengrabstätte (2 Urnen)    7,85 €

c)Punkt 6 wird wie folgt gefasst

6.Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle und

Jahr für bereits vorhandene Gräberstätten vor

Erlass dieser Satzung   8,99 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage