14.04.2016 - 2 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verfasser: Annemarie Arndt
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 14.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 66- 10-16
„Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung
der örtlichen Friedhöfe der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des vorliegenden Entwurfes
(Anlage)“ mit folgenden Änderungen / Ergänzungen
1.in §6(Ausführen gewerblicher Arbeiten) Abs. 3, wird in Satz 2 das Wort "Genehmigung"
gestrichen und durch "Entscheidung" ersetzt,
2.der § 8 (Ruhezeit) wird wie folgt gefasst:
(1)Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 25 Jahre.
(2)Die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen beträgt 20 Jahre.
3. in § 13 (Doppelgrabstätten) wird Abs. 3 gestrichen.
4. in § 14 (Wahlgrabstätten) Satz 1 wird das Wort "zwei" gestrichen und durch "drei" ersetzt.
5. § 16 (Nutzungsrechte) wird wie folgt geändert:
5.1.in Abs. 2, Satz 2 wird die Zahl "30" gestrichen und durch "25" ersetzt,
5.2.Abs. 4, Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Ein vorzeitiger Verzicht auf das Nutzungsrecht ist bei Einzel-, Doppel- und Wahl- grabstätten frühestens nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren und bei Urnenreihen- grabstätten nach 15 Jahren möglich.
6.§ 28, Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung der örtlichen Friedhöfe vom 29.04.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Dezember 2007, außer
Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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