14.04.2016 - 2 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Arndt erläuterte die wesentlichsten Änderungen in Bezug auf die bisherige Friedhofsbenutzungssatzung.

Es wurde zu den Ruhefristen sowie zur Zahlung einer Friedhofspflegegebühr bei vorzeitigem

Verzicht auf ein Nutzungsrecht diskutiert.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 66- 10-16

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung

der örtlichen Friedhöfe der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des vorliegenden Entwurfes

(Anlage)“ mit folgenden Änderungen / Ergänzungen

1.in §6(Ausführen gewerblicher Arbeiten) Abs. 3, wird in Satz 2 das Wort "Genehmigung"

gestrichen und durch "Entscheidung" ersetzt,

2.der § 8 (Ruhezeit) wird wie folgt gefasst:

(1)Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 25 Jahre.

(2)Die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen beträgt 20 Jahre.

3. in § 13 (Doppelgrabstätten) wird Abs. 3 gestrichen.

4. in § 14 (Wahlgrabstätten) Satz 1 wird das Wort "zwei" gestrichen und durch "drei" ersetzt.

5. § 16 (Nutzungsrechte) wird wie folgt geändert:

5.1.in Abs. 2, Satz 2 wird die Zahl "30" gestrichen und durch "25" ersetzt,

5.2.Abs. 4, Satz 2 wird wie folgt gefasst:

 Ein vorzeitiger Verzicht auf das Nutzungsrecht ist bei Einzel-, Doppel- und Wahl-              grabstätten frühestens nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren und bei Urnenreihen-                            grabstätten nach 15 Jahren möglich.

6.§ 28, Satz 2 wird wie folgt gefasst:

Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung der örtlichen               Friedhöfe vom 29.04.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Dezember 2007, außer

Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage