14.04.2016 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die Zulässig...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 73- 10-16

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin stellt fest, dass der Einwohnerantrag vom 08.02.2016 - s. Anlage - (Posteingang im Amt Ludwigslust-Land: 26.02.2016) unzulässig ist.

Begründung:

Der Antrag ist gerichtet an Herrn Bürgermeister Rainer Schmidt, und adressiert an dessen

Privatanschrift Hauptstraße 12 in 19288 Alt Krenzlin.

Gemäß § 18 (Einwohnerantrag), Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie § 13 (Einwohnerantrag) Abs. 3 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung M-V muss ein Einwohnerantrag schriftlich an die Gemeindevertretung gerichtet werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage