20.08.2015 - 5 Bericht des Ltr. Bau- und Ordnungsamt des Amtes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 20.08.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Im Zeitraum vom 04.06.-08.06.2015 fand die o.g. Veranstaltung, organisiert durch die Fa. W.W.T. Event, statt. Es wurden nicht nur Flächen in der Gemarkung Glaisin genutzt, sondern auch Flächen der Gemarkung Klein Krams. Für einen Wirtschaftsweg wurde durch das Verkehrsamt ein
Richtungsverbot angeordnet, ohne die Gemeinde Alt Krenzlin bzw. das Amt Ludwigslust-Land zu beteiligen. Dies war auch schon bei früheren Veranstaltungen so.
Gegenüber den beteiligten Behörden wurde dieses Verfahren kritisiert. Wenn Flächen in der
Gemeinde Alt Krenzlin genutzt werden, muss die Gemeinde beteiligt werden.
Es gab auch keine Information über einen Auflagenbescheid zu der Veranstaltung.
Ein Verbot solcher Veranstaltungen ist nicht möglich. Derartige Versuche des Amtes als Ordnungsbehörde, z.B. für eine Veranstaltung in der Gemeinde Wöbbelin, wurden durch ein Gericht gestoppt.
Auch Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen haben nachdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass sie derartige Veranstaltungen auf ihren Flächen nicht wünschen und haben sich an das Amt Ludwigslust-Land gewandt. Dies ist aber eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Pächter der Flächen, der diese Flächen dem Veranstalter zur Verfügung stellt, und dem Eigentümer.
Herr Model: Welche Möglichkeiten haben Eigentümer, um eine derartige Nutzung ihrer Flächen zu unterbinden.
Herr Möller: Die betreffenden Flächen wurden zumeist an die Agrarproduktion Krenzlin e.G.
verpachtet. Diese haben die Fläche an den Landwirt Rainer Büsch aus Glaisin unterverpachtet.
Es müssen deshalb entsprechende Regelungen in den Pachtvertrag aufgenommen werden, z. B. Pflugtausch nur mit Zustimmung dsr Eigentümers, Nutzung nur für landwirtschaftliche Zwecke.
Herr Model: Es wäre sinnvoll, die Termine solcher Großveranstaltungen für die Allgemeinheit zu veröffentlichen, damit die Einwohner sich darauf einstellen können.
Herr Bludovsky: Ist es möglich, Geschwindigkeitsmessungen in der Hauptstraße in Alt Krenzlin durchzuführen. Diese müsste aber in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden da die Ortsdurchfahrt hier oft mit erhöhter Geschwindigkeit erfolgt.
Herr Möller: Es wird ein entsprechender Antrag an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD
Verkehr, sowie an das Polizeirevier Ludwigslust gestellt.
Bürgermeister: In TOP 8 c (Sonstiges) der GVS am 07.05.2015 wurde eine Anfrage an das Amt Ludwigslust-Land zum Brandschutz auf dem Gelände des ehem. Schießplatzes gestellt. Bisher wurde keine Antwort gegeben.
Herr Möller: Das Gebiet gilt als hochgefährdend und darf nicht betreten werden. Aus diesem Grund wurde auch das jährliche "Quaster Treffen" auf dem Schießplatz abgesagt. Die Wehren der
angrenzenden Gemeinden sind entsprechend unterrichtet.
Herr Model: Darf im Teich am Wirtschaftsweg in Richtung Göhlen (Baek) in Neu Krenzlin
geangelt werden
Herr Möller: Sofern es nicht als Angelgewässer zugelassen ist, darf dort nicht geangelt werden.