20.08.2015 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 20.08.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Dörte Meyenburg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister übergab das Wort an den Vors. des RPA, Herrn Veit Meinke,
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 erfolgte am 09.07.2015. Die Prüfung erfolgte stichprobenartig. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.
Fraglich erschien die Notwendigkeit des Ausbaus des Wirtschaftsweges Alt Krenzlin - Loosen.
Die Gemeinde hat hierfür Fördermittel erhalten, hat aber auch eine Kreditaufnahme in dem Haushaltsjahr zu verzeichnen.
Der Bürgermeister äußerte hierzu, dass die Maßnahme im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens durchgeführt wurde und diese Mittel aus dem Bereich Landwirtschaft kommen. Für den örtlichen Landwirtschaftsbetrieb hat dieser Weg eine hohe Bedeutung. Der landwirtschaftliche Verkehr
würde sonst über die OT Krenzliner Hütte und Alt Krenzlin geführt werden müssen.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 38-06-15
"1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Alt Krenzlin zum 31.12.2013 in der Fassung
vom 26.06.2015 fest.
2.Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO-
Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von
39.634,10 EUR auf neue Rechnung vorzutragen."
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
2 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurden der Bürgermeister, Herr Rainer Schmidt, sowie der
1. stellv. Bürgermeister, Herr Jörg Keil, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.