07.05.2015 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Teilfortschre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat auf ihrer

Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, vor Einleitung des offiziellen zweistufigen Beteiligungsverfahrens eine gemeindliche informelle Vorabbeteiligung durchzuführen. Dazu können die Gemeinden Stellung nehmen.

Übergeben wurde eine Karte "Potenzialsuchraum für Windenergieanlagen". Ausschließlich diese Karte, die auf der Grundlage der am 24.02.2015 beschlossenen regionalen Kriterien erarbeitet

wurde, ist Gegenstand der gemeindlichen informellen Vorabbeteiligung.

Aus der Karte "Potenzialsuchraum für Windenergieanlagen" ist zu entnehmen, dass auf dieser

Verfahrensebene folgende Kriterien zur Festlegung von Windeignungsgebieten noch keinen

Eingang finden:

 

-allgemeines Kriterium "Mindestabstand zwischen neu geplanten Eignungsgebieten 2,5 km",

-Restriktionskriterium "gesetzlich geschützte Bau- und Bodendenkmale..." und

-Restriktionskriterium "Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassungen von Siedlungen".

Diese Kriterien können somit Ansatzpunkte für die gemeindliche Argumentation darstellen. Einer Abwägung unterzogen werden ebenfalls Planungen der Gemeinde oder lokale Belange, welche die Gemeinde bislang nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt sieht.

In der Gemeinde Alt Krenzlin sind zwei Potenzialsuchräume für Windenergieanlagen dargestellt (Potenzialsuchraum Nr. 21 - Alt Krenzlin und Nr. 22 - Alt Krenzlin/Groß Krams). Bisher ist in der Gemeinde kein Windeignungsgebiet ausgewiesen.

Die Gemeinde Alt Krenzlin hat am Tag der Kommunalwahl am 25.05.2014 eine Bürgerbefragung über die Ausweisung von Gebieten zur Errichtung von Windkraftanlagen durchgeführt. Von den abgegebenen Stimmen hatten 58,4 % eine Ausweisung von Eignungsflächen in der Gemeinde

abgelehnt.

 

Die Anfragen der anwesenden Zuhörer wurden beantwortet. Von den Zuhörern wurde wiederholt auf das Ergebnis der Bürgerbefragung vom 2014 hingewiesen.

 

Der Bürgermeister äußerte hierzu, dass den Gemeinden zum damaligen Zeitpunkt ein Entscheidungsrecht eingeräumt wurde. Dieses Recht besteht heute nicht mehr. Die rechtlichen Regelungen haben sich zwischenzeitlich geändert. Die Gemeinde kann heute eine Ausweisung nicht mehr

versagen.

Aufgrund der Haushaltssituation ist die Gemeinde auch angehalten, Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung auszuloten. Insofern sollten sie sich einer Ausweisung von Eignungsflächen nicht

versperren, sondern versuchen, sich ein möglichst großes Mitspracherecht zu sichern.

Dem schloss sich Herr Model an.

 

Herr Bludovsky wies darauf hin, dass der wesentliche Punkt zur Ausweisung die Einstellung der Grundstückseigentümer ist. Sofern diese ihre Zustimmung zur Aufstellung einer WKA erteilen, kann die Gemeinde dies nicht verhindern.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 37-05-15

Die Gemeinde Alt Krenzlin hat die vom Regionalen Planungsverband übergebenen Unterlagen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, Durchführung der informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden, geprüft.

Von der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Hinweise im Rahmen der informellen Vorabbeteilung vorgebracht.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

-

 

 

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