27.05.2025 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Di., 27.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Haase
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Alt Krenzlin nimmt die Geld- und Sachspende für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 136,70 € gemäß anliegenden Auflistungen (Stand 13.05.2025) an.
- Es wird versichert, dass die Spenden für die zuwendungsbegünstigten Zwecke verwendet werden und o.g. Betrag bzw. Beträge nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Alt Krenzlin beruhen (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.) sondern ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spenden sind.
- Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
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