29.04.2025 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Di., 29.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Haase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Alt Krenzlin nimmt die Geldspende für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 170,00 € gemäß anliegender Auflistung (Stand 15.04.2025) an.
- Es wird versichert, dass die Spende für den zuwendungsbegünstigten Zweck verwendet wird und o.g. Betrag nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Alt Krenzlin beruht (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.), sondern eine ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spende ist.
- Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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193,1 kB
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