18.02.2025 - 7.2 hier: Annahme einer Geldspende für das Haushalt...

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Wortprotokoll

 

Die WEMACOM Breitband GmbH hat eine Spende in Höhe von 1.000 EUR im Rahmen des Wettbewerbs "digitale Zukunftsgemeinde" aufgrund der engagierten Unterstützung des Glasfaserausbaus und der hohen Beteiligung der förderfähigen Haushalte an der Zukunftstechnologie in der Gemeinde Alt Krenzlin gezahlt.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeinde Alt Krenzlin nimmt die Geldspende für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.000,00 € gemäß anliegender Auflistung (Stand 04.02.2025) an.
  2. Es wird versichert, dass die Spende für den zuwendungsbegünstigten Zweck verwendet wird und o.g. Betrag nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Alt Krenzlin beruht (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.), sondern eine ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spende ist.
  3.  Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

7

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

-

Anzahl der Ja-Stimmen:

7

Anzahl der Nein-Stimmen:

-

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2049&TOLFDNR=31244&selfaction=print