28.01.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Wöbbelin
- Datum:
- Di., 28.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Haase
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Wöbbelin nimmt die Geldspenden für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 620,00 €, gemäß anliegender Auflistung (Stand 31.12.2024) an.
- Es wird versichert, dass die Spenden für den/die zuwendungsbegünstigte/n Zweck/e verwendet werden und o.g. Betrag bzw. Beträge nicht auf vertraglich oder ähnlichen Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Wöbbelin beruhen (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.), sondern ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spenden sind.
- Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die entsprechende Zuwendungsbestätigung zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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197,4 kB
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