27.02.2025 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung d...

Reduzieren

Beschluss

 

Beschluss:

   Es wird festgestellt:  Kamerad Philipp Meyer

                                              geb. am 23.03.1985

                                              wh.: Waldstraße 2b

                                     19077 Boldela

 

 erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs. 2 BrSchG:

 Für die derzeitige Abweichung von der geforderten Mindestausbildung für die  Funktion des stellv. Ortswehrführers wurde eine Ausnahmegenehmigung mit               Schreiben vom 08.11.2024 durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim FD 38 Brand-               und Katastrophenschutz erteilt (Anlage).

 Die Ausnahmegenehmigung wurde auf zwei Jahre befristet.

 Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ernennung zum Ehrenbeamten.

 Damit gilt die Wahl vom 24.01.2025 zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen  Feuerwehr Boldela als bestätigt.”

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

6

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

5

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2046&TOLFDNR=31421&selfaction=print