27.02.2025 - 11 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Sülstorf
- Datum:
- Do., 27.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Haase
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Sülstorf nimmt die Geldspende für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 343,90 € gemäß anliegender Auflistung (Stand 18.02.2025) an.
- Es wird versichert, dass die Spende für den zuwendungsbegünstigten Zweck verwendet wird und o.g. Betrag nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Sülstorf beruht (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.), sondern ausschließlich eine freiwillige, unentgeltliche Spende ist.
- Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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195,2 kB
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