06.12.2024 - 9 Anfragen der Gemeindevertreter aus aktuellem An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Sülstorf
- Datum:
- Fr., 06.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:45
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Busse berichtete vom Informationsgespräch mit Herrn Paul von der unteren Jagdbehörde des Landkreises LWL-PCH am 20.11.2024:
- Mitgliedschaft im Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (AJE) in Mecklenburg-Vorpommern
Der AJE wurde 2003 in Klink als erste Interessenvertretung der Jagdrechtsinhaber in Mecklenburg- Vorpommern gegründet und vertritt seitdem die Interessen der Grundeigentümer im ländlichen Raum.
Der AJE ist die Stimme und der Anwalt der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden.
Dazu zählen auch unsere gemeindeeigenen Flächen, die laut Landesjagdgesetz zu den bejagbaren Nutzflächen gehören.
Die AJE hat ihren Sitz in Neubrandenburg. Die Belange der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden werden durch den Landesausschuss von 2 gewählten Vertretern wahrgenommen.
Unsere Jagdgenossenschaft Sülstorf/Sülte/Boldela ist noch nicht Mitglied in diesem Verband.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist abhängig von der zu vertretenen Fläche.
< bis zu 500 ha 25,00 €
< 501 bis 1000 ha 50,00 €
< über 1000 ha 75,00 €
Herr Paul empfiehlt unserer Genossenschaft, die Mitgliedschaft zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.
- Vorbereitung der nächsten fälligen Mitgliedervollversammlung 2025
Alle 4 Jahre sind laut Landesjagdgesetz die Neuwahlen für den Vorstand notwendig.
Wenn es bei der Neuwahl des Vorstandes zu keiner Einigung betreffend der Wahl des Jagdvorstehers kommt, wird der jeweilige leitende Verwaltungsbeamte des zuständigen Amtes laut Jagdgesetz dazu verpflichtet.
Auch die Neuverpachtung der bejagbaren Flächen in unserer Gemeinde sind nach 12 Jahren Verpachtungszeit wieder notwendig.
Die Bewerbung für die Neuverpachtung muss wieder neu ausgeschrieben werden.
Die neue Pachtzeit beträgt jetzt laut Landesjagdgesetz nur noch 9 Jagdjahre.
Der Pachtzins beträgt immer noch 4,50 €/ha
Es wird uns durch die Untere Jagdbehörde empfohlen, dass überarbeitete Muster des Jagdpachtvertrages des Landes M-V dazu zu nutzen.
Unsere alte Satzung, so fordert es das neue Landesjagdgesetz, muss sich den neuen Gesetzestexten entsprechend anpassen. Dazu liegt uns eine neue Mustersatzung vor, die ebenfalls durch die Vollversammlung neu beschlossen werden muss.
Nach Prüfung unseres Jagdkatasters durch die Untere Jagdbehörde wird uns auch hier empfohlen, den gesamten Flächenbestand neu zu überarbeiten.
Wenn sich die Jagdgenossen bei der nächsten Vollversammlung mehrheitlich zur Mitgliedschaft in der AJE entscheiden, so werden wir dann kostenlos bei der Überarbeitung des Jagdkatasters unterstützt.
Schon durch den nicht angezeigten Eigentümerwechsel gibt es Unstimmigkeiten.
Auch werden für die Zukunft bei der Neuverpachtung die eingezäunten PV-Anlagen nicht mehr zur Jagdausübung herangezogen.
Ein weiterer Eigenjagdbezirk ist durch den weiteren Grundstückserwerb bei den Eigentumsflächen der Agp Lübesse von ca. 108 ha ebenfalls neu entstanden.
Änderungen gibt es auch bei der Einstufung der befriedeten und unbefriedeten
Jagdflächen.
