19.11.2024 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 19.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Katharina Beutling
Wortprotokoll
Frau Bachmann erläuterte die vorliegende Entgeltkalkulation und führte die einzelnen Kostenpositionen an. Da aktuell die Gesamtabrechnung der Maßnahme nicht vorliegt, wurden einige Positionen anhand von Referenzwerten ermittelt.
Die Gemeindevertreter verständigten sich dahingehend, dass eine Neukalkulation der Nutzungsentgelte nach Ablauf eines Kalenderjahres erfolgen muss.
Durch die Bürgermeisterin wurden die einzelnen Entgeltsätze vorgetragen. Zu den einzelnen Entgelten erfolgte eine kurze Diskussion unter den Gemeindevertretern. Auf Antrag der Bürgermeisterin erfolgte anschließend die Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
1. Der vorliegenden Kalkulation zur Ermittlung der Nutzungsentgelte für die Nutzung der
Sporthalle Rastow in der Schulstraße 5a 19077 Rastow (Anlage Stand: 13.11.2024) wird zugestimmt.
2. Eine Neukalkulation des Nutzungsentgeltes ist vom Amt Ludwigslust-Land nach
Ablauf eines Kalenderjahres vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: |
13 |
Davon anwesend: |
12 |
Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder: |
- |
Anzahl der Ja-Stimmen: |
12 |
Anzahl der Nein-Stimmen: |
- |
Anzahl der Stimmenenthaltungen: |
- |
Beschluss:
Die Gemeinde Rastow erlässt die Benutzungsordnung für die Sporthalle der Gemeinde Rastow in der Fassung des vorliegenden Enwurfes (Stand 28.10.2024) mit folgenden Änderungen / Ergänzungen:
1. § 1 Nr. 4 Wortlaut „der Gemeindevertretung“ wird ersetzt durch „des Hallenwartes“
2. § 2 Nr. 3 Wortlaut „Bürgermeister oder“ wird gestrichen
3. § 3 Nr. 1 Wortlaut „eine schriftliche Genehmigung des Amtes Ludwigslust-Land“ wird ersetzt durch „einen Vertragsabschluss“.
Folgender Satz wird eingfügt: „Der Bürgermeister und der Hallenwart sind zum Abschluss der Verträge berechtigt.“
4. § 3 Nr. 4 Folgender Wortlaut wird eingefügt: „Der Veranstalter ist für alle erforderlichen Genehmigungen verantwortlich.“
5. § 4 Nr. 6 Wortlaut wird gestrichen
6. § 10 in der Überschrift wird der Wortlaut „und Ermäßigungen“ gestrichen
7. § 10 (Entgelthöhe) wird wie folgt gefasst:
1. Entgelthöhe für nicht ansässige Sportvereine und Sportgruppen in der Gemeinde Rastow:
Gesamte Sportstätte (Hallenfläche, Mehrzweckraum inkl. Küche) |
90 EUR / Stunde 600 EUR / Tag |
Gesamte Hallenfläche (ohne Mehrzweckraum und ohne Küche) |
80 EUR / Stunde |
Halle 1 (rechte Seite) |
40 EUR / Stunde |
Halle 2 (linke Seite) |
40 EUR / Stunde |
Mehrzweckraum (inkl. Küche) |
50 EUR / Stunde 210 EUR / Tag |
2. Entgelthöhe für ansässige Sportvereine und Sportgruppen in der Gemeinde Rastow:
Gesamte Sportstätte (Hallenfläche, Mehrzweckraum inkl. Küche) |
70 EUR /Stunde 240 EUR / Tag |
Gesamte Hallenfläche für Erwachsene (ohne Mehrzweckraum und ohne Küche) |
40 EUR / Stunde |
Gesamte Hallenfläche für Kinder- und Jugendsport (ohne Mehrzweckraum und ohne Küche) |
15 EUR / Stunde |
Halle 1 für Erwachsene (rechte Seite) |
24 EUR / Stunde |
Halle 1 für Kinder- und Jugendsport (rechte Seite) |
10 EUR / Stunde |
Halle 2 für Erwachsene (linke Seite) |
16 EUR / Stunde |
Halle 2 für Kinder- und Jugendsport (linke Seite) |
5 EUR / Stunde |
Mehrzweckraum (inkl. Küche) |
30 EUR / Stunde 180 EUR / Tag |
*Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,6 MB
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100,8 kB
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