19.11.2024 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der B...

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Wortprotokoll

 

Frau Bachmann erläuterte die vorliegende Entgeltkalkulation und führte die einzelnen Kostenpositionen an. Da aktuell die Gesamtabrechnung der Maßnahme nicht vorliegt, wurden einige Positionen anhand von Referenzwerten ermittelt.

 

Die Gemeindevertreter verständigten sich dahingehend, dass eine Neukalkulation der Nutzungsentgelte nach Ablauf eines Kalenderjahres erfolgen muss.

Durch die Bürgermeisterin wurden die einzelnen Entgeltsätze vorgetragen. Zu den einzelnen Entgelten erfolgte eine kurze Diskussion unter den Gemeindevertretern. Auf Antrag der Bürgermeisterin erfolgte anschließend die Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss:

1. Der vorliegenden Kalkulation zur Ermittlung der Nutzungsentgelte für die Nutzung der

 Sporthalle Rastow in der Schulstraße 5a 19077 Rastow (Anlage Stand: 13.11.2024)  wird zugestimmt.

2.  Eine Neukalkulation des Nutzungsentgeltes ist vom Amt Ludwigslust-Land nach

  Ablauf eines Kalenderjahres vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

Davon anwesend:

12

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

-

Anzahl der Ja-Stimmen:

12

Anzahl der Nein-Stimmen:

-

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

-

 

 

Beschluss:

Die Gemeinde Rastow erlässt die Benutzungsordnung für die Sporthalle der Gemeinde Rastow in der Fassung des vorliegenden Enwurfes (Stand 28.10.2024) mit folgenden Änderungen / Ergänzungen:

 

1.  § 1 Nr. 4 Wortlaut „der Gemeindevertretung“ wird ersetzt durch „des Hallenwartes“

 

2. § 2 Nr. 3 Wortlaut „Bürgermeister oder“ wird gestrichen

 

3. § 3 Nr. 1 Wortlaut „eine schriftliche Genehmigung des Amtes Ludwigslust-Land“ wird  ersetzt durch „einen Vertragsabschluss“.

Folgender Satz wird eingfügt: „Der Bürgermeister und der Hallenwart sind zum  Abschluss der Verträge berechtigt.“

 

4. § 3 Nr. 4 Folgender Wortlaut wird eingefügt: „Der Veranstalter ist für alle  erforderlichen  Genehmigungen verantwortlich.“

 

5. § 4 Nr. 6 Wortlaut wird gestrichen

 

6. § 10 in der Überschrift wird der Wortlaut „und Ermäßigungen“ gestrichen

 

7. § 10 (Entgelthöhe) wird wie folgt gefasst:

 

 

           1. Entgelthöhe für nicht ansässige Sportvereine und Sportgruppen in der Gemeinde  Rastow:

 

Gesamte Sportstätte

(Hallenfläche, Mehrzweckraum inkl. Küche)

90 EUR / Stunde

600 EUR / Tag

Gesamte Hallenfläche

(ohne Mehrzweckraum und ohne Küche)

80 EUR / Stunde

Halle 1 (rechte Seite)

40 EUR / Stunde

Halle 2 (linke Seite)

40 EUR / Stunde

Mehrzweckraum (inkl. Küche)

50 EUR / Stunde

210 EUR / Tag

 

2. Entgelthöhe für ansässige Sportvereine und Sportgruppen in der Gemeinde Rastow:

 

Gesamte Sportstätte

(Hallenfläche, Mehrzweckraum inkl. Küche)

70 EUR /Stunde

240 EUR / Tag

Gesamte Hallenfläche für Erwachsene

(ohne Mehrzweckraum und ohne Küche)

40 EUR / Stunde

Gesamte Hallenfläche für Kinder- und Jugendsport (ohne Mehrzweckraum und ohne Küche)

15 EUR / Stunde

Halle 1 für Erwachsene (rechte Seite)

24 EUR / Stunde

Halle 1 für Kinder- und Jugendsport (rechte Seite)

10 EUR / Stunde

Halle 2 für Erwachsene (linke Seite)

16 EUR / Stunde

Halle 2 für Kinder- und Jugendsport (linke Seite)

5 EUR / Stunde

Mehrzweckraum (inkl. Küche)

30 EUR / Stunde

180 EUR / Tag

             *Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

Davon anwesend:

12

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

-

Anzahl der Ja-Stimmen:

12

Anzahl der Nein-Stimmen:

-

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage