03.09.2024 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Göhlen
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Wortprotokoll
Herr Seyer erklärte, dass sowohl der Partner „UKA GmbH & Co KG, Niederlassung Nord“ dazu eine Stellungnahme abgibt, als auch die Gemeinde selbst.
Vor der Beschlussfassung las Herr Seyer den Entwurf zur Stellungnahme der Gemeinde Göhlen vor.
Herr Dr. Hinrichs hätte sich gewünscht, dass der Entwurf den Gemeindevertretern bereits vor der Sitzung vorgelegen hätte.
Herr Seyer erklärte, dass es aufgrund der Kurzfristigkeit leider nicht anders möglich war.
Herr Brandt äußerte sich positiv zum Entwurf der Stellungnahme und wünscht sich für die Gemeinde, dass das Projekt endlich vorangetrieben wird.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Göhlen hat den vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg übergebenen Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichtes geprüft. Von der Gemeinde Göhlen werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht:
Als Gemeinde sind wir stark daran interessiert, unseren Beitrag zur Energiewende zu leisten und erneuerbare Energien zu fördern. Wir sehen großes Potential für die Errichtung von Windenergie in unserer Region und sind fest davon überzeugt, dass dies sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Raumentwicklungsprogramm ist für diese Entwicklung ein bedeutsames Instrument der Planung und Entwicklung und beeinflusst maßgeblich die Zukunft unserer Gemeinde. Es ist von großer Bedeutung, dass die Interessen und Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden, um eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft zu gestalten. Aus diesen Gründen möchten wir auf die Potenzialfläche für Windenergie im Gebiet unserer Gemeinde aufmerksam machen.
Die Potenzialfläche befindet sich südwestlich der Stadt Ludwigslust und erstreckt sich über Teile unserer Gemeindeflächen, sowie dem Ortsteil Kummer der Stadt Ludwigslust.
Bereits seit dem Jahr 2014 hat sich unsere Gemeinde für die Windenergie ausgesprochen. Um die Windenergie bestmöglich zu entwickeln und zu koordinieren, haben sich die Eigentümer der Windpotentialfläche „Windpark Göhlen-Kummer“ zu einer Eigentümergemeinschaft
zusammengeschlossen und einen Flächenpoolvertrag miteinander vereinbart. Die Potentialfläche wurde nach Vorrecherchen auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom 22.05.2012 im Bereich der Gemarkungen Göhlen und Kummer ermittelt. Die Eigentümergemeinschaft hat sich entschlossen, die Windpotentialfläche gemeinsam und zu jeweils gleichen Konditionen zu verpachten.
Zur weiteren Koordination der Entwicklung hat die Eigentümergemeinschaft den Sprecherkreis „Windpark Göhlen-Kummer“ mit seinem Vorsitzenden beauftragt den Kontakt und nachfolgende Verhandlungen mit Projektentwicklern aufzunehmen und eine Ausschreibung zur Windpotentialfläche vorzubereiten. Für die Ausschreibung und den Wettbewerb wurde ein Anforderungskatalog entwickelt, um den bestmöglichen Partner/ Projektentwickler ermitteln zu können. Die Eigentümergemeinschaft und die Gemeinde Göhlen haben im Zuge des Ausschreibungsverfahrens einen zuverlässigen Partner mit UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG gewinnen können.
Eine weitere Maßnahme zur Steigerung der Akzeptanz für das Windenergievorhaben vor Ort, wurde durch Gründung des Bürgervereins „Verein zur Förderung der Lebensqualität für die Einwohner der Orte Göhlen, Kummer und Hornkaten e.V.“ (Vereinsregister-Nr. VR 560, Amtsgericht Ludwigslust), geschaffen. Der Verein wird von den Grundstückseigentümern mit einem prozentualen Anteil der Pachteinnahmen begünstigt und soll zukünftig gemeinnützige Vorhaben in der Region unterstützen.
Bereits im Jahr 2022 haben wir den Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, welcher durch die Gemeindevertretersitzung am 05.10.2022 beschlossen wurde. Am 06.04.2024 haben wir zusätzlich den Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, welcher anschließend in der 23. Sitzung der Gemeindevertretung Göhlen Bestätigung fand. Die frühzeitige Beteiligung dazu wird voraussichtlich im September 2024 starten.
Zusammenfassend sieht die Gemeinde Göhlen großes Potenzial bei der Nutzung der Windenergie und bittet den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg mit dieser Stellungnahme dazu beizutragen, die Potenzialfläche als zukünftiges neues Eignungsgebiet für Windenergie zu qualifizieren.
Wir bitten daher um Ihre Unterstützung bei der Teilfortschreibung des Raumentwicklungs-programms, um unser Windkraftprojekt erfolgreich umsetzen zu können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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157,2 kB
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